Weiterbildungssparen und Bildungsprämie
Das Bundesministierum für Bildung und Forschung hat nun neue Formen der Finanzierung vorgelegt, die beim lebenslangen Lernen unterstützen sollten.
Dies ist auch deswegen notwendig, da die Beteiligung an Weiterbildungs-Massnahmen rückläufig ist. Daher soll eine Bildungsprämie als Möglichkeit zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen werden. Das Ziel ist es, den Wert der Weiterbildung zu erhöhen.
Modell Bildungssparen
Dies beeinhaltet die Weiterbildungsprämie in der Höhe von maximal 154 €, wenn mindestens der selbe Betrag als Eigenbetrag für die Finanzierung der Weiterbildung genützt wird.
Zusätzlich ist es möglich, aufgrund beruflicher Weiterbildung eine Entnahme aus dem Ansparguthaben durchzuführen, ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Zusätzlich ist es möglich, ein Weiterbildungsdarlehen unabhängig von Höhe/Form des Einkommens zu nützen. Somit können auch teurere Weiterbildungen finanziert werden.
Dies soll in Kooperation mit einer Beratung erfolgen, so dass die Maßnahmen und Förderungen/Prämien zielgerichtet durchgeführt werden. Das Ziel liegt hierbei auch darin, durch Bildungssparen bereits Jüngere für die Weiterbildung zu begeistern.
Der Vorteil liegt hierbei auch in den steuerlichen Möglichkeiten, da diese auch für Menshcen verfügbar ist, da Aufwendungen unter dem Pauschalbetrag liegen bzw. das Einkommen zu gering ist.