Unfallversicherung
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung soll gegen die Folgen eines Unfalls absichern.Es gibt die private und die gesetzliche Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur zum Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber alleine getragen. Hier werden Schäden, die bei der Ausübung des Berufs entstehen können, abgesichert. Als Beispiel sei hier erwähnt, das Wegeunfälle, die zur Arbeit und auf dem Heimweg entstehen können, abgesichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Schäden ab, die also mit dem Berufsleben zu tun haben.
Die Beitragshöhe, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer in die Berufsgenossenschaft zu zahlen hat, hängt davon ab, in welcher Gefahrenklasse die Firma, in der der Arbeitnehmer tätig ist, eingestuft ist.
Nicht zu vergessen und das ist ein ganz wichtiger Punkt, ist die Absicherung gegen Folgen eines Unfalls, der im privaten Leben eines jeden entstehen kann. Sollten durch Unfälle im privaten Bereich Unfälle passieren, so kann man sich mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung davor schützen. Als Folge eines Unfalls im privaten Bereich kann es durchaus passieren, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und die finanzielle Existenz dadurch erheblich bedroht ist. Besteht jedoch eine private Unfallversicherung, dann ist man vor diesen Folgen geschützt, sollte man diese Leistung mitversichert haben.
Der Beitrag einer Unfallversicherung setzt sich folgendermaßen zusammen.
Maßgeblich für die Höhe des Beitrags ist z. B. das Eintrittsalter und welche Leistungen der Versicherungsnehmer absichern möchte. Sollte der Versicherungsnehmer ein extrem gefährliches Hobby ausüben (z. B. Fallschirmspringen), so muss das dem Versicherungsunternehme unbedingt mitgeteilt werden.
Der Versicherungsnehmer muss dieses Risiko selbstverständlich mit bezahlen und daraus ergibt sich ein höherer Beitrag in der Unfallversicherung. Die Beiträge in die private Unfallversicherung sind alleine vom Versicherungsnehmer zu zahlen. Es gibt in diesem Bereich keine Möglichkeit, dass sich der Arbeitgeber an diesen Kosten beteiligt. Im Berufszweig der Beamten (z.B. Zoll) ist es ebenfalls empfehlenswert eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die die Folgen absichern, die bei der Ausübung der Tätigkeit entstehen können, da viele Unfälle nicht als Dienstunfälle anerkannt werden und in diesen Fällen die abgeschlossene Unfallversicherung vor den Folgen schützt.
Beitragsmindernd können sich die Zahlungsmodalitäten des Versicherungsnehmers auswirken. Die Versicherungen bieten alle 1/4 jährlich, 1/2 jährliche und jährliche Zahlung des Versicherungsbeitrages an. Sollte der Beitrag in einer Summe gezahlt werden, so wirkt sich dies oft beitragsmindernd aus, so wie der Abschluss mehrerer Versicherungen bei einer Versicherung.