Autoversicherung

Die Autoversicherung

Es gibt verschiedene Versicherungen, mit denen man sein Kraftfahrzeug und auch andere motorisierte Fahrzeuge versichern lassen kann.Vorgestellt werden hier die üblichen und am meisten genutzten Versicherungen aus dem Bereich der KFZ Versicherungen.

Die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges dient dem Schutz von Unfallgeschädigten aus finanzieller Sicht gesehen. Während alle anderen Versicherungen auf einer freiwilligen Basis beruhen, zählt die Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen; jeder Halter muss sie abschließen, wenn er sein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen möchte.

Diese Versicherung deckt die so genannten Schadensersatzansprüche ab, welche durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen, indem diese durch einen Dritten verursacht werden. Als einen Schaden bezeichnet man Unfälle jeglicher Art, bei welchen der Fahrer die Schuld trägt und dabei auch die eventuell möglichen Folgen.

Bei einem Vertragsabschluss für eine Haftpflichtversicherung gilt es, sich als Versicherter darüber unterrichten zu lassen, welche Schadensarten generell abgedeckt werden. Dazu zählen Sachschäden, wie zum Beispiel die Kostenübernahme von Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten. Auch Personenschäden sollten mit einbegriffen sein, was in einem solchem Falle auf Heilungskosten oder auch Renten bei einer Invalidität betreffen. Des Weiteren sollten Vermögensschäden und auch immaterielle Schäden, wie zum Beispiel das eventuelle Verlangen von Schmerzensgeld, abgedeckt sein.

Der Versicherte zahlt für eine Haftpflichtversicherung die errechneten Beiträge an das Versicherungsunternehmen, welche – grundsätzlich individuell auf den Halter des Fahrzeuges abgestimmt – anhand verschiedener Merkmale berechnet werden:
Generell unterscheidet man zwischen der reinen Typklasse des Fahrzeuges in Bezug auf bestimmte Fahrzeugmodelle, und zwischen der Regionalklasse des Zulassungsortes in Bezug auf die statistische Häufigkeit der Unfallschäden in einem begrenzten Gebiet.

Ebenso wird der Beitrag nach dem Alter des Versicherten berechnet. Auch das jeweilige Alter des Fahrzeuges, was die Zulassung betrifft, ist von relevanter Bedeutung, wie auch die Tatsache, wo der Halter sein Fahrzeug dauerhaft abstellt. Ebenso wichtig für die Beiträge ist der Nachweis, wie lange er schon in dem Besitz seiner Fahrerlaubnis ist, und welche Fahrleistung – auf ein Jahr hochgerechnet – dieser abschätzt.

Wenn der Halter eines Kraftfahrzeuges noch keine Punkte auf seinem Konto und somit keine Eintragungen in dem Verkehrszentralregister vorweist, wird der finanzielle Beitrag für ihn wesentlich günstiger. Dieses gilt ebenso dafür, wie viele schadenfreie Jahre er aufweist, denn je mehr es sind, desto niedriger ist der Beitrag. Auch ist es relevant, in welchem Intervall er die Haftpflichtversicherung zahlen möchte, denn je größer das Intervall, – ob jährlich, halbjährlich oder im für ihn besten Falle monatlich – desto niedriger fällt dieser Beitrag aus.

Bei einer Haftpflichtversicherung kann man sein Fahrzeug auch in Form einer Voll- oder Teilkaskoversicherung zusätzlich abdecken lassen. Die Vollkaskoversicherung bietet sich auf jeden Fall an, sofern das Fahrzeug ein Neuwagen ist. Damit ist der Versicherungsnehmer zusätzlich auch gegenüber Vandalismus oder im Falle einer Fahrerflucht des Unfallgegners geschützt, sofern dieser nicht ermittelt werden kann. Die Teilkaskoversicherung bietet über den allgemeinen Leistungen hinaus einen sicheren Schutz gegen Diebstähle, Brände und diversen Wettereinflüssen, wie Blitzschläge, Hagel, Überschwemmungen oder Stürme. Ebenso deckt sie Glasbruchschäden.

Darüber hinaus kann man für sein Fahrzeug freiwillig eine Insassenunfallversicherung abschließen, welche für Unfälle, die die Versicherten erleiden, aufkommen. Dabei werden die regelmäßigen Prämien deutlich niedriger kalkuliert und berechnet, als bei der allgemein bekannten Unfallversicherung an sich.

Ein Schutzbrief leistet dem Versicherten Hilfe bei einer Panne, eines Diebstahls oder eines Unfalls. Am meisten bekannt ist hier der ADAC, der auch die Grundleistungen wie das Abschleppen eines Fahrzeuges zuzüglich Pannenhilfe anbietet. Diese Versicherung muss bei dem jeweiligen Anbieter direkt abgeschlossen und vereinbart werden. Für den Fall eines Vertragsabschlusses ist der Fahrer nicht nur gegen Pannen an seinem eigenen PKW versichert, sondern ebenfalls für sein Wohnmobil – falls er in dem Besitz davon ist – oder diverse Anhänger an seinem Fahrzeug.

Zwar ebenfalls freiwillig, aber durchaus empfehlenswert, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die als so genannte Individualversicherung gilt und bei welcher das Risiko eines Rechtsstreites in Bezug auf die Kosten minimiert wird. Dabei wird eine Deckungssumme festgesetzt und demnach Kosten übernommen, welche ohne diese Versicherung immens hoch liegen würden.

Dazu zählen die gesetzlichen Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes, welchen der Versicherungsnehmer frei wählen kann. Auch die gesamten Gerichtskosten werden dabei gedeckt, ebenso wie Zeugengelder oder die Honorare für einen Sachverständigen. Muss der Versicherte die Kosten des Gegners übernehmen, so werden auch diese gedeckt. Sollte es um einen Strafvollzug des Versicherten gehen, kann er sich ebenfalls durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung schützen lassen, indem in diesem Falle die Strafkautionen bis zu der Höhe von insgesamt 50000 Euro übernommen werden. Im geeigneten Falle werden üblicherweise vorab Selbstbeteiligungen vereinbart, verschieden je nach Rechtsschutzfall. Diese Versicherung gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für spezielle Unternehmen. Finanziell nicht übernommen werden dabei übrigens Bußgelder oder Geldstrafen.

In welcher Art und Weise auch immer sich der Halter eines Fahrzeuges versichern lassen möchte, so gilt in jedem Fall für ihn selbst, sich ausreichend zu informieren und sich verständlich erklären zu lassen, welche Leistungen diese einzelnen Versicherungen beinhalten, für was sie aufkommen und in welcher Höhe der eigens zu zahlende Beitrag liegt!