Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung – Optimale Absicherung als Schadensverursacher

Charakter der Haftpflichtversicherung

Sie gehört zu den wichtigsten und auch vielseitigsten Formen einer Versicherung – die Haftpflichtversicherung. Sie soll einen Versicherungsschutz für den Fall bieten, dass von dem Versicherungsnehmer aufgrund der von ihm verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Schadensersatz gefordert wird. Anspruch auf die vertraglich zugesicherten Leistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat oder durch sein Verhalten die Gefahr vergrößert hat und dadurch einem Dritten Schaden entstanden ist.

Zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer wird ein Vertrag abgeschlossen, der in der Regel für ein Jahr läuft und sich automatisch verlängert, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Eine außerordentliche Kündigung ist nach jedem Schadensfall möglich, der abgelehnt oder reguliert wurde. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bereits bei der Erhöhung des Beitragssatzes.

Die Grundlage für die Haftpflichtversicherung bildet das Versicherungsvertragsgesetz, welches nach seiner Neufassung von 2008 mehr auf die Rechte der Versicherungsnehmer ausgerichtet wurde. So ist zum Beispiel eine komplette Verweigerung der Versicherungsleistung nur noch bei vorsätzlichem Verhalten möglich, wogegen zuvor auch noch Fahrlässigkeit zu einem Wegfall der Leistungen führen konnte. Der vertragliche Rahmen richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erarbeitet und herausgegeben werden.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Es gibt einige Fälle, in denen der Versicherer nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Diese sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt oder werden im Vertrag individuell vereinbart.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass bei vorsätzlichem Verhalten der Versicherungsschutz nicht greift. Dies gilt auch für Schäden, die während einer sogenannten Deliktsunfähigkeit (Bewusstlosigkeit und schwere geistige Störungen) des Verursachers entstehen, sowie für Schadensersatzansprüche zwischen Personen, die im gleichen Haushalt leben oder einen Schutz aus demselben Versicherungsvertrag genießen.

Schäden an einer Sache, die nicht sein Eigentum sind, der Versicherungsnehmer jedoch durch Miete oder Pacht tatsächlich besitzt, sind ebenfalls von einem Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Manche Versicherer sind allerdings dazu übergegangen, gegen eine Erhöhung der Prämie auch einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Umstände zu gewähren, die eigentlich eine Leistung ausschließen.

Arten der Haftpflichtversicherung
Die bedeutendste Haftpflichtversicherung stellt die Autohaftpflichtversicherung dar. Es handelt sich hierbei um eine Zwangsversicherung, das heißt, wenn man für ein Kraftfahrzeug eine Zulassung erhalten möchte, muss der Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Diese Versicherung ist seit 1939 gesetzlich vorgeschrieben. Die Grundlage hierfür ist in Deutschland das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz.

Auch für Jäger ist eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung aufgrund der aus dem Gebrauch von Schusswaffen hervorgehenden massiven Gefährdung gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist sicherlich für jeden ratsam, da sie Schäden aus allen Situationen des täglichen Lebens abdeckt. Besonders für Familien mit kleineren Kindern ist diese Versicherung, angewandt auf alle Personen im Haushalt, empfehlenswert. Wie schnell landet zum Beispiel ein Ball in einer Fensterscheibe! Der Versicherungsschutz greift allerdings nicht, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde, wenn also das Kind während der Entstehung des Schadens allein war.
Für Gefahren, die von einer Tierhaltung ausgehen können, sowie für die möglicherweise so entstehenden Schäden gibt zwar keine zwingende Absicherung, aber es ist wohl trotzdem eine Tierhalterhaftpflichtversicherung angebracht.

Des Weiteren gibt es eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für alle Risiken in der Realisierung von Bauvorhaben.
Eine besondere Form ist die Berufshaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die gegenüber Dritten während der Ausübung des Berufes entstehen können. Besonders Freiberufler wie niedergelassene Ärzte, Architekten und Steuerberater sollten sich hier gegenüber Schadensersatzansprüchen absichern. Zum Teil besteht auch hier eine Pflicht zur Versicherung.

Die richtige Versicherung finden

Sofern nicht ohnehin schon gesetzlich vorgeschrieben, ist eine geeignete Form der Haftpflichtversicherung, passend zu den individuellen Bedürfnissen, unbedingt zu empfehlen. Niemand kann garantieren, im Laufe seines Lebens keinen Schaden zu verursachen. Teilweise überraschen die Schadenssummen mit einer enormen Höhe und überfordern das Privatvermögen, mit welchem der Schuldige in unbegrenzter Höhe haftet, oft um ein Vielfaches.

Aus diesem Grund sollte gerade den Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden im Vertrag eine besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden. Die Deckungssumme entspricht der Versicherungssumme, also der maximalen Höhe der Versicherungsleistung pro Schaden. Bei der Wahl einer zu geringen Deckungssumme muss der Versicherungsnehmer die Differenz bis zur tatsächlichen Höhe des Schadens selbst tragen. Deckungssummen werden zwischen 1 bis 10 Millionen Euro angeboten, teilweise auch darüber, was sich auf die Beitragshöhe auswirkt.

Eine Steigerung der Beiträge entsteht meist auch durch die Entscheidung für einen Einschluss von Ausfalldeckung im Versicherungsvertrag. Dies bedeutet, dass Schäden, die einem selbst durch einen Verursacher entstanden sind, der über keine Versicherung oder genügend eigene Mittel verfügt, von der eigenen Haftpflichtversicherung getragen werden. Da etwa ein Drittel der Deutschen keine private Haftpflichtversicherung besitzt, ist dieser Zusatz eine Überlegung wert.

Mit einer Selbstbeteiligung oder dem Abschluss eines mehrjährigen Vertrages können die Beiträge geringfügig gesenkt werden.
Schließlich muss jeder selbst entscheiden, ob er zu einem günstigen Tarif eine Art Grundabsicherung wünscht oder einen Rundum-Schutz zu einem entsprechend höheren Preis. Auf jeden Fall ist es unabdingbar, sich vor Vertragsabschluss ausführlich zu informieren und Konditionen und Kosten genau zu vergleichen. Dafür können übersichtliche Vergleichsrechner im Internetangebot genutzt werden.