Wirtschaft: Gericht der EU bestätigt Milliarden-Strafe für Google

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe der Kommission der EU in Höhe von insgesamt 2,42 Milliarden Euro zulasten des Anbieters Google und der Mutterfirma Alphabet veröffentlicht. Das ist am Mittwoch aus Luxemburg bekannt gegeben worden.

Einer Mitteilung in der Presse zufolge teilen die Richter die Bewertung der Kommission, dass Google den eigenen Vergleichsdienst gegenüber rivalisierenden Angeboten bevorzugt hatte. Gegen dieses Urteil kann der Konzern jedoch beim Europäischen Gerichtshof einen Einspruch einlegen.

Der Vorwurf an Google

Genau wirft die Kommission der EUGoogle vor, dem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen gesetzwidrigen Vorteil verschafft zu haben. So hat der Konzern seine marktbeherrschende Position als Suchmaschinenbetreiber ausgenutzt, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen oben platziert und vergleichbare Dienste der Konkurrenz nach unten gestuft hat. Aus der Sicht von Google dagegen war diese Entscheidung aus Brüssel, fakisch, wirtschaftlich und rechtlich falsch.

  • Das aktuelle Urteil ist das erste in der Reihe der Rechtsstreitigkeiten zwischen jener für Wettbewerb in der Europäischen Union verantwortlichen Kommission sowie dem amerikanischen Konzern.
  • Bereits seit dem Jahre 2017 hat die Behörde in Brüssel mehrere Strafen einer Gesamthöhe von über acht Milliarden Euro gegen den Anbieter Google verhängt.

Aufgrund der Wettbewerbslage beim vorherrschenden Smartphone-System der Welt – Android – war im Jahre 2018 eine Strafe von 4,34 Milliarden Euro zu zahlen. Acht Monate später sind noch 1,49 Milliarden Euro dazugekommen, da Google nach Meinung der Kommission bei der Suchmaschinenwerbung im Dienst »AdSense for Search« weitere Anbieter auf unrechte Art und Weise behindert.

Die Strafen seit 2017

Die Kommission hatte die Geldstrafe gegen 2017 verhängt. Genau wirft diese Google vor, den Preisvergleichsdienst Google Shopping einen gesetzwidrigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern hat dabei die marktvorherrschende Position als Suchmaschinenbetreiber ausgenutzt, indem dieser den eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen an vorderster Stelle platziert und Vergleichsdienste der Rivalen herabgestuft hat.

  • Damit hat das Unternehmen gegen das geltende Kartellrecht der EU verstoßen.
  • Betroffen sind hiernach Suchmaschinenergebnisse in insgesamt13 europäischen Ländern, darunter ist zugleich Deutschland. Google dagegen nannte die Entscheidung aus Brüssel dagegen als falsch.

Hierbei hat die Kommission zu Recht schädigende Auswirkungen auf den Wettbewerb anerkannt. So hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Information des Gerichts. Aus der Sichtweise von Google war die Entscheidung aus Brüssel dagegen wiederum falsch – eine Ansicht, welcher das Gericht nicht gefolgt war. Gegen dieses Urteil kann noch beim Europäischen Gerichtshof Einspruch eingelegt werden.

Der Konzern hat somit seine marktbeherrschende Position als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem dieser seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Ergebnissen der Suche ganz oben platziert und andere der Konkurrenz herabgestuft hat. Diese sind erst auf der vierten oder einer folgenden Seite der Suchmaschine zu finden gewesen, unabhängig von der eigentlichen Relevanz, teilte die EU-Kommission mit.

Zuletzt gab es zugleich rücksichtslose Niederlagen. Vestager sollte dieses das Urteil mit einer Erleichterung aufgenommen haben. Zuletzt hatte diese die schlimmen Niederlagen hinnehmen müssen. So wehrte sie sich gegen den Europäischen Gerichtshof als die Brüsseler Behörde derzeit gegen das Urteil, mit jenem des EU-Gerichts eine Aufforderung an das Land Irland gekippt hatte, vom Smartphone-Hersteller Apple mehr als 13 Milliarden Euro an Steuergeldern zurückzufordern.

Eine Anordnung der Kommission der EU, nach welcher Luxemburg von dem Konzern Amazon etwa 250 Millionen Euro Steuern, einschließlich Zinsen, nachfordern soll, kassierten die Richter aus Luxemburg. Außerdem verlor Vestager in diesem Jahr mehrere kleinere Fälle zu den von der Generaldirektion bewilligten Staatshilfen.

  • Daher wurde zum Beispiel aufgrund der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-Hersteller der Welt – Android – im Jahre 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig.
  • Kurze Zeit später kamen noch 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google nach der Ansicht der Kommission bei Suchmaschinenwerbung im Dienst „AdSense for Search“ wiederum andere Anbieter ebenfalls behindert hatte.

Gegen die anderen Strafen geht Google ebenfalls rechtlich vor. Der Mutterkonzern Alphabet hatte im Jahre 2020 einen Jahresumsatz von etwa 182,5 Milliarden Dollar bzw. 157,5 Milliarden Euro. Nur im letzten Quartal wurden mehr als 16 Milliarden Euro an Umsatz verbucht.

Google betont, dass bereits im Jahre 2017 Änderungen vorgenommen worden seien, um der Entscheidung der Kommission nachkommen zu können. Dieser Ansatz hat sich seit über drei Jahren mehr als bewährt, erklärte das Unternehmen. Das aktuelle Urteil werde genau analysiert werden. Für die Nutzer jedoch hat sich schon etwas geändert, denn so ist bei den Suchergebnissen die Konkurrenz besser zu erkennen.

Mit der eigentlichen Praxis hat nun Google Millionen von Verbrauchern in Europa geschadet, die sie dafür gesorgt hatten, dass konkurrierende Vergleichsdienste im Bereich Shopping nahezu unsichtbar waren. Dies erklärte die Verbraucherschutzorganisation Beuc.

Wichtig bei diesem Problem ist die Unterstützung von Verbänden. So begrüßten der Bundesverband Zeitungsverleger und Digitalpublisher (BDZV) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) dieses Urteil. Somit wird zum ersten Mal auch gerichtlich auf der Ebene Europas anerkannt, dass Google die eigene Macht am Markt im Internet missbraucht. Zugleich hatten die Verbände das Verfahren von Anfang an unterstützt.

Schon im Jahre 2010 hatte die Kommission Erforschungen gegen Google in dem verhandelten Fall begonnen. Auf die Kritik des Abgeordneten Markus Ferber, dass in den letzten Jahren schon viele Wettbewerber vom Markt gedrängt worden sind, sagte eine Sprecherin aus der Kommission, dass dieser Fall länger gedauert habe als vergleichbare Fälle.

Dies hat vor allem daran gelegen, dass die Experten vergeblich mit Google über weitere mögliche Lösungen verhandelt haben. Zudem wird bereits an einem sogenannten Digital-Markets-Act sowie an neuen Vorschriften für die Digitalwirtschaft gearbeitet.

Die Bedeutung der Wettbewerbsstrafe für Google

Ein Misserfolg für Google und ein Fortschritt für EU-Wettbewerbskommissarin ist nun, dass das Gericht der Europäischen Union eine Milliardenstrafe gegen den Technologiekonzern ausgesprochen hat. Die Richter pflichteten nun der Entscheidung der Kommission der EU bei, dass Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenützt und den eigenen Preisvergleichsdienst im Vergleich zu kleineren Wettbewerbern aus Europa bevorzugt. Im Jahre 2017 hatten die Kartellwächter dem größten Suchmaschinenanbieter daher ein Bußgeld in Höhe von 2,4 Milliarden Dollar auferlegt.

Später dann gab es weitere Strafen aufgrund anderer Verstöße gegen Google in der EU, die sich am Ende auf 8,25 Milliarden Euro aufsummiert hatten. Verfahren gegen Apple, Facebook und Amazon laufen derzeit noch.

Google kann jetzt einen Einspruch vor dem europäischen Gericht einlegen. Ob die Amerikaner diesen Weg allerdings gehen werden, ist bislang noch unklar. Nun teilte Google mit, nach dem Urteil 2017 für ehrenhafte Bestimmungen gesorgt zu haben.

Der Grünen-Abgeordnete von Europa Sven Giegold bezeichnete dieses Urteil als Erfolg für einen gerechten Wettbewerb im Rahmen der Digitalwirtschaft. Auf den digitalen Plattformen müssen jetzt die Prinzipien dieses unparteiischen Wettbewerbs gelten. Der Verband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sind der Ansicht, dass damit zum ersten Mal auch gerichtlich auf der Ebene Europas anerkannt wird, dass Google seine Macht im Internet missbraucht. Giegold wie VDZ und BDZVwiesen daraufhin, die neuen Gesetze der EU müssen die Wettbewerbsverzerrung im Vorfeld eindämmen.

In Großbritannien dagegen kann Google erst einmal aufatmen. Hier stoppte das Oberste Gericht eine schwere Sammelklage in Höhe von 3,75 Milliarden Euro gegen den Konzern aufgrund der Verletzung des Datenschutzes.

  • Hier gaben die Richter Googles Beschwerde statt und sollten damit Verfahren gegen Unternehmen wie TikTok und Facebook ebenfalls erschwert haben.
  • Dabei werfen die Kläger Google vor, sich in den Jahren 2011 und 2012 einen missbräuchlichen Zugang zu den Daten über fünf Millionen iPhone-Eigentümern verschafft zu haben, in welchem die Verläufe der Suche abgegriffen und für merkantile Zwecke verwendet wurden.

Im aktuell verhandelten Fall wirft die EU-Kommission Google vor, dem eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping einen gesetzwidrigen Vorteil verschafft zu haben.

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