Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient der Absicherung der durch einen Rechtsstreit entstehenden Kosten. Es handelt sich um eine Individualversicherung, wobei das Versicherungsverhältnis durch einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zustande kommt. Nicht alle Rechtsgebiete sind durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, es gilt der Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos.

Die Musterbedingungen werden durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht und durch die versichernden Unternehmen grundsätzlich übernommen.

Der Leistungsumfang umfasst abhängig von der Deckungsbegrenzung im Allgemeinen die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten, die Kosten des Prozessgegners, soweit vom Versicherungsnehmer zu übernehmen und Strafkautionen (in der Regel bis zu 50.000 Euro). Nicht inbegriffen sind wiederum Geldstrafen und Bußgelder, die durch einen Urteilsspruch dem Versicherungsnehmer auferlegt werden.

Der Leistungsfall tritt bei einem tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten ein. Durch den Versicherer wird geprüft, ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird und ob eine Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet. Im Rahmen einer sogenannten Deckungsanfrage wird überprüft, ob der vorliegende Rechtsstreit durch die Vertragsmodalitäten versichert ist. Um eine kurzfristige Absicherung bei Anbahnung eines Rechtsstreites zu verhindern, besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich erst nach Ablauf einer dreimonatigen Frist nach Versicherungsbeginn.

Die Leistungsarten ergeben sich aus den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), die der Police beiliegen. Aufgrund der modularen Regelung ist sowohl der Abschluss eines Komplettangebots (umfasst alle durch den Versicherer angebotenen Leistungen), wie auch das Versichern individueller Lebensbereiche (beispielsweise Ehe-Rechtsschutz und Arbeits-Rechtsschutz) möglich. Nachfolgende Versicherungsarten werden hierbei gemäß der aktuell gültigen ARB angeboten.

Der Schadensersatz-Rechtsschutz umfasst die Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, die nicht unter die Haftung und Regelung der Haftpflichtversicherung fallen. Mögliche Szenarien wären hierbei beispielsweise die Forderung von Schmerzensgeld bei Körperverletzungsdelikten oder dem Tatbestand der Beleidigung.

Der Arbeits-Rechtsschutz deckt alle Unstimmigkeiten, die aus einem bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnisses resultieren ab. Charakteristisch ist der Rechtsstreit, der sich aus der Kündigung des Versicherungsnehmers oder der Nichtauszahlung von berechtigten Lohn- und Gehaltsforderungen ergibt.

Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz muss auf die Nutzungsart des betroffenen Objekts ausgerichtet sein. Der Rechtsschutz hinsichtlich eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, umfasst dementsprechend nicht eventuelle Streitigkeiten mit dem Mieter eines zudem vermieteten Objekts und ist somit auf die individuellen Bedürfnisse auszurichten.

Exemplarisch dient der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz der Mietminderung bei Mängeln, Eigenbedarfskündigung, Streitigkeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften oder immobilienbezogenen Differenzen mit der Stadt bzw. Gemeinde.
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst sämtliche Vertragsstreitigkeiten (u.a. Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen), gesetzliche Schuldverhältnisse (z.B. ungerechtfertigte Bereicherung bei Nicht-Rückerstattung von irrtümlich getätigten Überweisungen auf ein Konto) und Rechte an beweglichen Sachen (Herausgabe von Eigentum).

Durch den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ist eine Klage vor einem deutschen Verwaltungs- oder Finanzgericht abgedeckt. Der notwendige zwangsläufig vorausgehende Einspruch bleibt hierbei jedoch unberührt und ist somit nicht durch den Rechtsschutz versichert. Als Beispiel dienend wird das Einklagen von nicht anerkannten Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung durch die Versicherung übernommen, nicht aber der Widerspruch gegen den Lohnsteuerbescheid.
Ähnliche Anwendung findet der Sozialgerichts-Rechtsschutz. Auch bei diesem besteht der Versicherungsschutz lediglich für das gerichtliche Verfahren vor deutschen – nicht aber ausländischen – Sozialgerichten. Der Rechtsschutz bezieht sich auf alle Streitigkeiten, die durch Ansprüche an die gesetzliche Sozialversicherung bestehen (z.B. Falschberechnung von Arbeitslosengeld).

Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen umfasst sämtliche Kontroversen hinsichtlich des Führerscheins. Unter anderem werden hierdurch die Erteilung, der Eintrag von Einschränkungen oder Auflagen und der Entzug gedeckt, sofern der Führerschein nicht im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens entzogen wird.

Von Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz können ausnahmslos Versicherungsnehmer profitieren, deren Tätigkeitsgebiet durch Disziplinarvorschiften (z.B. Beamten und Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (u.a. Rechtsanwälte) reguliert wird. Neben eventueller strafrechtlicher Verfolgung müssen Personen dieser Berufsstände bei Fehlverhalten auch mit einer disziplinarrechtlichen Ahndung rechnen, welche durch diese Leistungsart versichert ist.

Der Straf-Rechtsschutz versichert die Verteidung des Versicherungsnehmers im Strafverfahren. Bei verkehrsrechtlichen Tatbeständen sind hierbei jedoch lediglich die fahrlässig begangenen Delikte abgedeckt. Eine vorsätzliche Begehungsweise wird nicht durch die Leistungsart reguliert. Alle anderen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch oder strafrechtlichen Nebengesetzen schließt der Straf-Rechtsschutz bei einem Vergehen (Strafandrohung unter einem Jahr Freiheitsstrafe), dessen Begehungsweise auch bei Fahrlässigkeit bestraft wird, mit ein. Die Verteidigung bei einem Verbrechen (z.B. Mord) ist nicht Teil des Rechtsschutzes.

Eine weiterführende Strafverteidigung, auch bei Vorsatzdelikten, wird durch den Spezial-Straf-Rechtsschutz gewährleistet.
Die Gegenseite wird durch den Abschluss eines Opfer-Rechtsschutzes versichert. Hierbei wird insbesondere die anwaltschaftliche Vertretung als Nebenkläger oder die Wiedergutmachung im Täter-Opfer-Ausgleichverfahrens durch den Versicherer getragen.

Zur Übernahme von Verteidigungskosten im Bußgeldverfahren, wurde der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz konzipiert. Dieser beinhaltet auch die Leistung bei vorsätzlicher Begehungsweise (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitung, Gurtpflicht, etc.). Ausgenommen von dieser Regelung sind Halte- und Parkverstöße.

Der Beratungs-Rechtsschutz übernimmt die entstehenden Kosten für anwaltschaftliche Beratungsgespräche. Die konkrete Rechtsberatung, beispielsweise in Bezug auf Eheschließung oder -trennung, wird durch die Versicherung abgedeckt.
Der Rechtsschutz in Unterhalts- oder Ehesachen regelt die Wahrung diesbezüglicher Interessen vor einem deutschen Familiengericht. Etwa bei strittigem Unterhalt oder Scheidungsfolgeangelegenheiten werden die Kosten für Anwalt und Gericht bis zu einer bestimmten Summe übernommen. Es gelten Wartezeiten von einem Jahr (Unterhaltssache) bzw. drei Jahren (Ehesache).