Geschäftsgirokonto

Personen, die sich selbstständig machen wollen oder ein Handelsgewerbe gründen möchten, benötigen eine spezielle Art des Girokontos; das Geschäftsgirokonto. Geschäftsgirokonten werden von jeder regional agierenden Bank, die sich nicht ausschließlich als Privatkundenbank bezeichnet, angeboten.

Im Allgemeinen dient ein Girokonto dazu, Zahlungsverkehrsvorgänge abzuwickeln. Ein Girokonto ist ein Konto in laufender Rechnung. Auf diesem können sowohl Bar- als auch Unbartransaktionen abgewickelt werden. Es kann gleichzeitig auch als Referenzkonto zu einem Tagesgeldkonto dienen. Dem Geschäftsgirokonto kommt in dem Zusammenhang besondere Bedeutung zu, da es für den Selbstständigen oder Gewerbetreibenden Dreh- und Angelpunkt seiner kompletten Buchhaltung ist. Der Kunde bekommt Informationen über sein Konto mittels Auszügen, die er sich selbst an Kontoauszugsdruckern ausdrucken lassen kann. Alternativ, wenn auch wesentlich weniger oft gewählt, kann der Kunde sich die Kontoauszüge zuschicken lassen oder er holt sie in seiner Geschäftsstelle persönlich ab.

Dem Geschäftsgirokonto kommt eine besondere Bedeutung zu. Als Dreh- und Angelpunkt dienen die Umsätze zur wirtschaftlichen Analyse und Tragbarkeit der Unternehmung. Die Analyse nimmt in dem Zusammenhang meist ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer anhand der Überprüfung der Kontoauszüge vor.

Wie bei einem privaten Bankkunden auch, unterliegen die Geschäftsgirokonten meist gewissen Kontoführungsgebühren. Die Gebühren liegen dabei meist etwas höher als bei einem Privatgirokonto. Dies ist damit zu begründen, dass in der Regel, mehr Umsätze über das Konto getätigt werden und die Anforderungen an das Kreditinstitut ebenfalls höher sind. So bentöigen viele Gewerbetreibende gebundene Münzrollen, ebenso wird das Lastschriftverfahren weitaus häufiger angewandt. Die Kontoführungsgebühren richten sich jedoch in der Regel immer nach dem Verhandlungsgeschick des Kunden. So ist es durchaus möglich eine hohe Summe an Gebühren einzusparen.

Das Geschäftsgirokonto kann des Weiteren auch als Finanzierungsinstrument genutzt werden. Viele Geschäftspersonen sehen es als Art Betriebsmittelfinanzierung. Mit dem Kreditinstitut sollte dann eine Vereinbarung über die Einrichtung einer Kreditlinie getroffen werden. Diese Kreditlinie, die im Privatkundenbereich auch als Überziehungsmöglichkeit oder veraltet als Dispositionskredit bezeichnet wird, ist dann flexibel nutzbar. So können Lieferantenrechnungen über das Geschäftsgirokonto sehr schnell beglichen und ein möglicher Diskont genutzt werden. Der Sollsaldo kann dann mit den regelmäßigen Einzahlungen oder mit Überweisungseingängen von Kunden wieder periodisch ausgeglichen werden.

Sofern benötigt, können Kunden mit einem Geschäftsgirokonto auch eine Service-Card beantragen. Diese Service-Card berechtigt bei einigen Kreditinstituten zum Einzahlen an Geldautomaten. Interessenten sollten in diesem Zusammenhang ganz gezielt ihr Kreditinstitut auf solche Möglichkeiten ansprechen. Der Vorteil hierbei liegt eindeutig in der Unabhängigkeit von den Öffnungszeiten der Bank, in denen die Geldeinzahlung am Schalter für den Kunden möglich ist. Bei Beantragung einer solchen Karte sollte dann auch geschaut werden, ob für die Service-Card ein zusätzliches Entgelt von der Bank verlangt wird oder ob die Gebühr der Karte bereits mit der Kontoführung abgedeckt ist.

Die Zinsen und Kontoführungsgebühren sind üblichweise mit der Quartalsabrechnung zahlbar, das bedeutet, dass sie dem Konto am Ende jedes Quartals belastet werden. Es empfielt sich bei der Bank nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Gebühren und Zinsen in einem anderen periodischen Zeitraum abzurechnen. Girokonten müssen jedoch kraft Gesetz mindestens quartalsweise abgerechnet werden. Somit empfielt es sich auch um eine monatliche Kostenstruktur vor Augen zu haben, die Kontoführungsgebühren und Zinsen jeweils am Ende jeden Monats abbuchen zu lassen.