Lohnsteuerausgleich und ArbeitnehmerInnenveranlagung

Kostenlose Serviceleistungen sowie Steuerbegünstigungen sind immer gut zu wissen. Daher ist es ratsam, sich immer auf dem laufenden Stand zu halten, um nicht einen möglichen Vorteil nicht in Anspruch zu nehmen. Oft werden Beträge schlicht und einfach nicht vom Finanzamt eingefordert, was schade ist, denn schließlich kommen diese den ArbeitnehmerInnen zugute und dienen auch der Entlastung der ArbeitnehmerInnen.

Wann kann ein Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung gestellt werden?

Dies kann von Seiten des Arbeitnehmers erfolgen, wenn eine Lohnsteuergutschrift zu erwarten ist. Eine Liste mit möglichen Gründen für eine Lohnsteuergutschrift finden sie hier.

Zur Abwicklung der Arbeitnehmerveranlagung hat man 5 Jahre Zeit, diese ist zudem freiwillig. Es steht dem Arbeitnehmer zu, diesen Lohnsteuerausgleich durchzuführen und – wie bereits erwähnt – es wird gerne darauf vergessen.

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