Kinderbeihilfe – Familienbeihilfe

Eltern wird – unabhängig von ihrer Beschäftigung oder der Höhe ihres Einkommens – für ihr Kind/ihre Kinder Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe dieser Beihilfe ist dabei vom Alter des Kindes abhängig und die Auszahlung erfolgt alle zwei Monate, jeweils für den laufenden und den kommenden Monat.

Alter des Kindes

Betrag
pro Monat

ab Geburt

105,40 Euro

ab 3 Jahren

112,70 Euro

ab 10 Jahren

130,90 Euro

ab 19 Jahren

152,70 Euro

Zuschlag für erheblich behindertes Kind

138,30 Euro

Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der Gesamtbetrag der Familienbeihilfe bei weiteren Kindern um folgende Beträge (sogenannte Geschwisterstaffelung):

  • für zwei Kinder um monatlich 12,80 Euro
  • für drei Kinder um monatlich 47,80 Euro
  • für vier Kinder um monatlich 97,80 Euro
  • für jedes weitere Kind um monatlich 50,00 Euro

Leben die Eltern getrennt, steht demjenigen Elternteil die Kinderbeihilfe zu, bei dem das Kind vorrangig lebt. Ist das Kind bei beiden Elternteilen im gemeinsamen Haushalt wohnhaft, kommt der Mutter oberste Priorität beim Erhalt der Familienbeihilfe zu; sie kann diese jedoch zugunsten des Vaters abgeben.

Im Regelfall wird die Familienbeihilfe bis zum vollendeten 26. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise Behinderung oder bei der Leistung von Zivildienst, kann die Familienbeihilfe auch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt werden. Sobald das Kind volljährig ist, hängt die Ausbezahlung der Familienbeihilfe vorrangig von der Ausführung einer beruflichen Tätigkeit und dem damit verbunden Einkommen ab. Liegt Letzteres innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze, so wird die Familienbeihilfe weiterhin gewährt.

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