Von der PKV zurück in die GKV wechseln

Der Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse gestaltet sich in der Regel „relativ“ einfach. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, die Gesundheitsabfrage hat ebenfalls keine größeren Leiden offenbart, steht der Unterschrift eigentlich nichts mehr im Wege. Aber halt, was passiert, wenn man eines Tages wieder zurück in die gesetzliche Kasse möchte?

Auf diesem Weg sind einige Steine mehr beiseite zu schieben. Die gesetzlichen Versicherer wollen verhindern, dass in den jungen Jahren die Annehmlichkeiten der Privatvorsorge genutzt werden und bei steigenden Beiträgen einfach die Reißleine in Form der Rückkehr in die alte Versicherung gezogen wird. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. Sollte der Betroffene nachweisen können, dass sein Einkommen über ein Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze lag, wird dem Antrag auf Wiederaufnahme in die gesetzliche Gesundheitsvorsorge stattgegeben. Wer nachweisen kann, im letzten Jahr weniger als die Grenze verdient zu haben, für den stehen die Chancen nicht schlecht. Die bittere Pille dabei – bereits eingezahlte Rückstellungen, die dem Versicherten im Alter zugute gekommen wären fallen mit dem Wechsel weg.

Ab einem bestimmten Alter nützt selbst das Unterschreiten der Pflichtgrenze nichts mehr. Wer älter als 55 Jahre ist, muss in der gewählten Krankenversicherung bleiben.

Im Fall der Arbeitslosigkeit unterliegt man meist wieder der GKV. Die Versicherung wird vom zuständigen Arbeitsamt veranlasst. Wird eine lebenslange Gesundheitsvorsorge in der PKV angestrebt, kann man sich auf Antrag hin von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser Schritt sollte aber sehr gut durchdacht sein. Wird dem Antrag stattgegeben, gibt es kein Zurück mehr.

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