Private Krankenversicherung oder Basistarif?

Der modifizierte Standardtarif war ja bereits Thema im Blog. Heute hat Spiegel Online etwas Neues zu melden. Von 48 Anbietern privater Krankenversicherungen wollen 47 gegen den für 2009 geplanten Basistarif in Karlsruhe vorgehen. Mit der Einführung zum 1. Januar fällt der Standardtarif weg. Dafür sind alle Versicherer gesetzlich verpflichtet, einen Tarif anzubieten, der sich an den gesetzlichen Kassen orientiert. Laut den Vorgaben aus Berlin ist es weiterhin nicht gestattet, Anträge auf Versicherung im Basistarif private Krankenversicherung abzulehnen. Diese Regelung taucht in der Gesundheitsreform als Kontrahierungszwang auf.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nur noch nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Die übliche Gesundheitsprüfung gehört damit der Vergangenheit an. Es fallen genauso Risikozuschläge und – ausschlüsse weg. Um die Rahmenbedingungen für die privaten Krankenkassen noch weiter einzuengen, hat die Bundesregierung konkrete Vorgaben gemacht, was die maximale Höhe der Beiträge betrifft. Die monatlichen Zahlungen dürfen nicht über denen der GKV liegen. Geht man vom heutigen Beitragsniveau aus, entspricht das 500 Euro.

Es liegt auf der Hand, dass mit diesen Richtlinien kein Versicherer zufrieden ist. Es wird also dringend nach Schlupflöchern gesucht. Nach Meinungen der Branche verstößt zum Beispiel die Mitnahmeregelung der Altersrückstellung gegen das Eigentumsrecht im Grundgesetz. Von der Entscheidung des Verfassungsgerichts hängt der zukünftige Kurs der Gesundheitsreform ab.

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