PKV: Wie ging man mit Altersrückstellungen um?

Wer heute schon die private Krankenversicherung wechseln möchte, steht im Allgemeinen vor einem Problem. Was geschieht mit den Altersrückstellungen? Bis zum 31. Dezember 2008 gehen diese, wie gewohnt, voll verloren. Besonders langjährige Mitglieder der PKV haben aus diesem Grund auf einen Wechsel zu einem anderen Anbieter verzichtet. Wer verschenkt schon gern bares Geld. Schließlich dienen die angesparten Beträge dazu, im Alter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung niedrig zu halten und die Leistungen zu sichern. Ein Wechsel war bisher mit dem erneuten Ansparen dieser Rückstellungen verbunden.

Mit der Einführung des neuen Basistarifes ab dem 01. Januar 2009 verändert sich auf diesem Gebiet so einiges. Mitglieder der privaten Versicherungsgesellschaften können jetzt einen Teil der Rückstellungen bei einem Wechsel mitnehmen. Wer sich in den neuen Tarif zurückstufen lässt, dem bisherigen Unternehmen aber treu bleibt, behält die Altersrückstellungen im vollen Umfang. Beim Anbieterwechsel können dagegen nur Beträge in Höhe des Basistarifes mitgenommen werden. Eine Regelung dürfte die Freude der Versicherten allerdings ein wenig dämpfen.

Wer bereits vor dem 01. Januar Mitglied der privaten Krankenversicherung war, kann bei einem Wechsel nur in den ersten sechs Monaten des Jahres 2009 von der Portabilität profitieren. Lediglich für Neukunden gilt die neue Regelung zu den Altersrückstellungen in unbegrenztem Umfang. Altversicherte zahlen somit die Zeche für die Entscheidungen der Bundesregierung und werden am Ende sogar für die Mitgliedschaft in der PKV bestraft. Für alle Interessenten an einer privaten Versicherung bedeutet diese Regelung, dass sich das Warten bis zum Jahresende später durchaus bezahlt machen kann.

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