Versicherung

Versicherung – Versicherungsvergleich

Eine Versicherung sichert den Versicherungsnehmer per Definition vor den Folgen eines bestimmten Ereignisses ab. Dies geschieht nach dem sogenannten Kollektivprinzip. Dabei gilt, dass ein Kollektiv, alle Versicherungsnehmer, bei dem jeweiligen Versicherer einen Beitrag bezahlen, aus welchem dann im Versicherungsfall ein Ausgleich des Schadens bezahlt wird.

Der Versicherer bezieht seinen Profit aus dem Überschuss an Versicherungsbeiträgen. Es gibt hierbei viele verschiedene Arten von Versicherungen. Die üblichsten sind Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Hausratversicherung, sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung, welche jeder der mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt zwingend abschließen muss.

Der Versicherungsbeitrag ist in der Höhe individuell gestaltet. Er wird im Versicherungsvertrag festgesetzt, ebenso wie die Häufigkeit und Fälligkeit des Beitrages. Die Versicherer richten sich nach verschiedenen Faktoren, um diese Parameter zu bestimmen. So gilt, je höher der potentielle Schaden umso höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Beispielsweise ist der Versicherungsbeitrag bei einer Immobilie welche auf einen Gesamtwert von einer Million Euro geschätzt wird bei einer Hausratsversicherung höher, als bei einer Immobilie, welche auf 200.000 Euro geschätzt wird, da der potentielle Schaden höher ist, und somit auch die im Versicherungsfall zu bezahlende Schadensausgleichssumme des Versicherers.

Des weiteren wird von seiten des Versicherers aus oft eine Risikoanalyse angestrengt, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Versicherungsfalles einzuschätzen. Dies lässt sich besonders deutlich an Kfz-Versicherungen zeigen. Da aus Studien hervorgeht, dass besonders Fahranfänger besonders oft in Unfälle verwickelt sind, ist bei dieser Gruppe das Unfallrisiko höher als bei anderen. Somit ergibt sich für den Versicherer eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Versicherungsfälle. Daher sind Kfz-Versicherungen für Fahranfänger meist teurer als für alle anderen Altersschichten. Dasselbe gilt auch für das gefahrene Fahrzeug, und die Häufigkeit in der das jeweilige Modell eines bestimmten Herstellers in Unfälle verwickelt ist.

Was die Häufigkeit des Bezahlens eines Versicherungsbeitrages anbelangt, so gibt es auch hier verschiedene Varianten. Die häufigste ist eine periodische Bezahlung des Beitrages. Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer Einmalzahlung des Versicherungsbeitrages, was allerdings meist nur bei kleinen Versicherungsbeiträgen gängige Praxis ist. Meist werden die Beiträge einmal im Jahr, oder einmal im Monat bezahlt. Nicht so üblich ist auch die quartalsweise, oder halbjährliche Bezahlung, wenn auch manchmal vorhanden.

Bei der Wahl der Periodendauer hat der Versicherungsnehmer manchmal die Möglichkeit sich zwischen längeren und kürzeren zu entscheiden. Wenn hierbei die Variante der kürzeren Periodendauer gewählt wird, ist häufig mehr zu bezahlen, da dann oft der sogenannte Unterjährigkeitsaufschlag zum Tragen kommt. Dieser soll den entstandenen Mehraufwand im Bereich der Verwaltung von Versicherern decken. Außerdem soll er den geringeren Zinsertrag durch die zeitlich breiter gestreuten Zahlungen auffangen. Es wird hier auch von einem “Ratenzuschlag” gesprochen, der bei jährlich entrichtenden Beitragszahlungen nicht anfällt.

Ein weiterer Grund für diesen Aufschlag ist bei der Planungssicherheit von Versicherern zu suchen. So ist der einmalig beglichene, jährliche Versicherungsbeitrag für das gesamte Geschäftsjahr fest eingeplant, während bei monatlicher Zahlung des Beitrags für jeden Monat erneut das Risiko eines Zahlungsausfalles besteht, zum Beispiel aufgrund fehlender
Liquidität von seiten des Versicherungsnehmers aus.

Falls die Beiträge periodisch zu entrichten sind, kommt dem sogenannten Einlöse.- oder Erstbetrag eine wichtige Rolle zu. Denn erst wenn dieser vom Versicherungsnehmer fristgerecht bezahlt ist, wird die Versicherung gültig. Sollte der Versicherungsnehmer
diesen nicht innerhalb des im Versicherungsvertrages festgeschriebenen Zeitraums begleichen, so kann der Versicherer von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, womit auch alle Schadensersatzansprüche des Versicherten nichtig werden.

Ebenso kann der Vertrag vom Versicherer gekündigt werden, wenn ein Folgebetrag vom Versicherungsnehmer nicht bezahlt wurde, trotzdem er vom Versicherer angemahnt wurde. Auch hier verlischt der Versicherungsschutz des Versicherten. In der Praxis wollen die Versicherer jedoch ihre Kunden meist nicht verlieren und mahnen daher zuvor mehrmals, bevor sie eine Kündigung des Vertrages in Betracht ziehen.

Einen Sonderfall stellt bei diesen Regelungen allerdings die Lebensversicherung dar. Bei ihr kann der Versicherte die Zahlungen jeweils zum Ende einer Versicherungsperiode die Zahlungen einstellen. Dabei reduzieren sich die vertraglich festgelegten Leistungen, auf jene welche im Vertrag für Beitragsfreistellungen vereinbart worden sind.

Generell besteht bei Versicherungen immer das Risiko des Versicherungsbetrugs. Wobei rechtlich nicht mehr von Versicherungsbetrug, sondern nunmehr von Versicherungsmissbrauch gesprochen wird. Im Allgemeinen gilt dieser Tatbestand als erfüllt, wenn man beispielsweise einen versicherten Gegenstand mutwillig zerstört oder beschädigt um Schadensersatz
von dem Versicherer zu erlangen. Eine andere Art des Versicherungsbetruges ist es über den Vorgang eines Versicherungsfalles zu lügen, um damit an Ausgleichszahlungen zu gelangen. Dies ist zum Beispiel öfter der Fall, wenn ein Gegenstand von jemandem zerstört wird, der keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, und dann eine andere Person mit Haftpflichtversicherung die Zerstörung auf ihre Kappe nimmt, um Schadensersatz von seiten der Versicherung
zu erlangen.

Hier spricht man vom Tatbestand der arglistigen Täuschung.Des weiteren gibt es die Betrugsvariante der Vortäuschung einer Straftat,wobei beispielsweise eine Zerstörung eines Objektes vorgegeben wird, welche tatsächlich gar nie stattgefunden hat. Die Versicherer sind sich diesen Gefahren bewusst und kämpfen mithilfe von Gutachtern dagegen an. Dies erweist sich allerdings oft als sehr schwer, da diese einen Versicherungsbetrug oft nur sehr schwer nachweisen können.