Reiseversicherung

Unter dem Überbegriff Reiseversicherung versteht man in der Regel mehrere verschiedene Versicherungen bzw. Versicherungstypen, die man vor einer Reise abschließen kann, um sich gegen eventuelle finanzielle Verluste beim Eintreten nicht vorauszusehender Ereignisse vor oder während der Reise abzusichern.

Die einzelnen Reiseversicherungen können hierbei entweder als einzelne Versicherung oder in verschieden zusammengestellten Pakten mit mehreren Versicherungsleistungen für einen meist günstigeren Preis erworben werden.

Weiterhin können diese Reiseversicherungen für eine einzige Reise oder ein ganzes Jahr abgeschlossen werden (Einmal- bzw. Jahrespolice). Bei der Variante für ein ganzes Jahr sind alle Reisen versichert, die innerhalb des Geltungszeitraumes der abgeschlossenen Versicherungen liegen.

Je nach Wunsch des Kunden können Reiseversicherungen auch zu einer günstigeren monatlichen Rate mit Selbstbehalt oder zu einer etwas höheren Rate ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Mit Selbstbehalt übernimmt die Versicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten und ein Teil muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

Zu den gängigen Reiseversicherungen zählt man normalerweise:
1.) Die Reisekrankenversicherung
2.) Die Reiserücktrittsversicherung
3.) Die Reiseabbruchversicherung
4.) Die Reisegepäckversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist eine der am häufigsten abgeschlossenen Reiseversicherungen und gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die man bei einem Auslandsaufenthalt auf jeden Fall besitzen sollte.

Die Reisekrankenversicherung trägt nämlich im Krankheitsfall zu einem großen Teil, meist sogar vollständig, die anfallenden Kosten von Arzt- und Zahnarztbehandlungen sowie die Gebühren der verordneten Heilmittel und Medikamente; weiterhin übernimmt sie die Kosten für einen Krankentransport ins nächstgelegene Krankenhaus und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar den Rücktransport nach Hause, falls dies notwendig sein sollte.

Die Reiserücktrittsversicherung haftet für anfallende Stornokosten der Reisegesellschaften, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht wie geplant angetreten werden kann und bereits im Vorfeld storniert werden muss. Als solche Gründe werden schwere Verletzungen oder Erkrankungen des Reisenden, der Tod eines Familienangehörigen, Beschädigung des eigenen Eigentums, Kündigung oder Beginn eines Arbeitsverhältnisses sowie eine Schwangerschaft angesehen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt jedoch nur bis zu dem Tag, der als Abreisetag festgelegt wurde.

Bevor man eine Reiseversicherung abschliesst, sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Dieser ist kostenlos online möglich.

Die Reiseabbruchversicherung haftet, wenn eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss und der Heimweg vor dem geplanten Rückreisetermin angetreten werden muss. Auch in diesem Fall muss ein bedeutender, unvorhersehbarer Grund zum Abbruch der Reise führen. Hier gelten die gleichen Gründe wie bei der Reiserücktrittsversicherung: schwerwiegende Unfallverletzungen oder Krankheiten, ein Todesfall in der Familie, ein erheblicher Schaden an eigenen Besitztümern, eine gravierende Veränderung der Arbeitssituation oder das Erwarten eines Kindes.
Aber auch bei einer unumgänglichen Verlängerung des Aufenthaltes, beispielsweise wegen Naturkatastrophen, werden die anfallenden Kosten (Umbuchung des Fluges, Verlängerung des Hotelaufenthaltes, etc.) von der Reiseabbruchversicherung getragen.

Die Reisegepäckversicherung versichert das Reisegepäck des Versicherten gegen Diebstahl und Beschädigungen und übernimmt im Schadensfall die Kosten für die Wiederbeschaffung des Reisegepäck Inhaltes.

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