Zinsinformationsverordnung

Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) wurde erstmals am 26. Jänner 2004 verkündet. Mit dieser Verordnung wurde die EU-Richtlinie 2003/48/EG auf der Grundlage des Steueränderungsgesetzes von 2003 in das deutsche Recht eingebunden. Dies bedeutet ganz einfach dass die Zinserträge versteuert werden müssen.

Die Zinsinformationsverordnung gilt dementsprechend für Zinserträge ab 1. Jänner 2005. Speziell soll durch diese Verordnung die grenzüberschreitenden Zinszahlungen im Gebiet der Europäischen Union (EU) geregelt und sichergestellt werden. Daher sind alle Zahlstellen der Mitgliedstaaten verpflichtet die gezahlten Zinsen an die zuständige Behöre ihres Landes zu melden. Diese Meldestellen leiten diese Bekanntgaben an die Behörde in dem Land weiter, indem der Zinszahlungsempfänger sitzt. In Deutschland wäre das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dafür zuständig. Dieses Amt leitet die Informationen über die Zinszahlung an die Landesfinanzverwaltungsstelle weiter. Die Landesfinanzverwaltungsstelle ist auch als Finanzamt bekannt.

Die Meldung der Zinszahlungen muss bis spätestens 31. Mai des Folgejahres bekanntgegeben werden. Zu den Zinserträgen, die bekanntgegeben werden müssen, gehörten Zinsen in Zusammenhang jeglicher Forderung, Zinsen bei Abtretung und bei Rückzahlungen und Zinsen bei Einlösen von Forderungen. Folgende Daten sind dabei von der Zahlstelle anzugeben: Identität und Wohnsitz des Kapitalgebers, Name und Anschrift der Zahlstelle, Kontonummer des Kapitalgebers aus dem die Zinsen stammen und er Gesamtbetrag der Zinsen und ähnliche Erträge.

Dieser Informationsaustausch erfolgt immer Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dies in einem automatisch ablaufende Verfahren. Weiters gibt es bestimmte Drittländer mit denen eigene Abkommen zu dem Informationsaustausch geschlossen worden sind.