Wohngeld

Ein Wohngeld bekommen Bürger vom Staat aufgrund Ihres geringen Einkommens als Zuschuss bzw. Unterstützung für die Miete oder zu den Kosten selbst genutztes Wohneigentum. In Deutschland haben ca. 1,7 % aller Haushalte Anspruch auf Unterstützung mittels Wohngeld. Der durchschnittliche Wohngeldbeitrag liegt bei derzeit 90,– pro Monat und soll ab 1.1.2009 aufgrund einer Novellierung auf rund 140,– durchschnittlich erhöht werden.

Wer bekommt eigentlich Wohngeld? Grundsätzlich wird Wohngeld zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Um die Bewilligung für das allgemeine Wohngeld zu erhalten muss man einen Antrag bei einer zuständigen Wohngeldstelle einbringen. Beantragen dürfen grundsätzlich Mieter und Besitzer von Eigenheimen und sogar landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen.

Auch diverse Personenkreise, welche vom Anspruch des Wohngeldes ausgenommen sind gibt es, zu diesen wichtigsten gehören unter anderem Personen welche ein zu hohes Einkommen erzielen, Personen bei denen der Wohngeldanspruch unter 10,– pro Monat betragen würde und Personen die nicht Mieter oder Eigentümer sind, also beispielsweise in einer Herberge oder Hotel wohnen. Weiters kann angemerkt werden, dass Wohngeld für 12 Monate bewilligt wird und nach Ablauf dieses Zeitraumes muss ein neuer Antrag gestellt werden.