Wohnbauprämie

Die Wohnbauprämie ist eine staatliche Subvention und gehört zu der Säule der Wohnbauförderung welche noch die auslaufende Eigenheimzulage und die Arbeitnehmersparzulage inkludiert. Die Einkommensgrenze für die Förderung betragen bei Alleinstehenden 25.600,– und bei zusammen veranlagten Ehegatten 51.600,– zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr für das der Anspruch geltend gemacht werden soll. Das Bruttoeinkommen darf dabei größer sein.

Anspruch auf die Wohnbauprämie haben alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Begünstigt sind Aufwendungen bei Beiträgen an Bausparkassen, Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen oder Beiträge für nach Art von Sparverträgen die mit Wohnungs- oder Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung geschlossen werden. Die maximale Förderung an Wohnbauprämie beträgt pro Jahr 8,8 sofern die Aufwendungen mindestens 50,– betragen. Pro Kalenderjahr werden aber maximale Aufwendungen in Höhe von 512,– für eine Einzelperson oder 1024,– für Ehepaare bezuschusst. Dies bedeutet, dass der Zuschuss entweder bei 45,09 oder 90,11 liegt.