Weichkosten

Der Begriff Weichkosten stammt aus dem Gebiet der geschlossenen Fonds und bezeichnet dort die Kosten, die während der Auflegung eines Fonds und dessen Vertrieb anfallen. Im Verkaufsprospekt müssen diese Weichkosten in Prozent des Eigenkapitals angegeben werden, um dem Anleger einen Vergleich über ihre Höhe sowie den Vergleich mit den Weichkosten anderer geschlossener Fonds zu ermöglichen. Als Kosten taucht dieser Faktor bei allen Arten geschlossener Beteiligungen auf, egal ob es sich um Immobilienfonds oder Schiffsfonds handelt. Bei einem Schiffsfonds kommen zu den Weichkosten noch die laufenden Betriebskosten, die in Summe die Kostenseite eines Fonds ausmachen und dessen Rentabilität entscheidend beeinflussen können. Da jedes Prozent an Kosten direkt von der Investitionssumme bzw. den Erlösen abgezogen wird, können bereits Unterschiede von ein bis zwei Prozent in den Weichkosten eines Fonds einen Renditevorsprung von mehreren Prozent pro Jahr bewirken. Achten Sie daher bei der Auswahl geschlossener Beteiligungen immer auf einen möglichst geringen Anteil an Weichkosten sowie deren lückenlose Auflistung und vor allem auch darauf, dass die Verwendung dieser Gelder zweckgebunden erfolgt und eindeutig beschrieben wird. Sind Verwendungszweck und Aufteilung der Weichkosten aus dem Verkaufsprospekt eines Fonds nicht ersichtlich, sollten interessierte Anleger von einer Investition absehen und ein anderes Anlageprodukt wählen.