Wechselseitige Vorfälligkeitsklausel

Die wechselseitige Vorfälligkeitsklausel kommt in verschiedenen Bereichen zum Zuge. Es geht darum, dass bei einem Zahlungsverzug beziehungsweise bei der Nicht-Zahlung einer Forderung automatisch die Pflicht zur sofortigen Zahlung der säumigen Rate sowie sämtlicher anderer offener Forderungen des Gläubigers besteht.

Oftmals wird diese Vorfälligkeitsklausel bei Mitverhältnissen zum Einsatz gebracht, wenn der Mieter beispielsweise mehrere Monate hintereinander die Miete nicht zum vereinbarten Termin zahlt oder gar mit den Mietzahlungen in Rückstand ist. Der Vermieter kann in diesem Fall den Mietvertrag fristlos kündigen und zudem die vollständige Zahlung der rückständigen Mieten verlangen, inklusive Zinsen.

Neben Mietverträgen wird die wechselseitige Vorfälligkeitsklausel auch oft von Banken genutzt. Zahlt ein Schuldner nicht rechtzeitig seine Verbindlichkeiten an die Bank, so kann das Kreditinstitut das gewährte beliebige Darlehen kündigen. Es ist nicht notwendig dass die Verbindlichkeit mit dem beliebig gekündigten Darlehen in Verbindung steht. Weiters ist die Bank sogar berechtigt einen Kredit zu kündigen, wenn der Kunde einem Dritten gegenüber in Verzug gerät.