Vorstand

Einen Vorstand gibt es bei einer Aktiengesellschaft (AG). Dieser Vorstand leitet in Eigenverantwortung das Unternehmen. Der Vorstand wird für maximal 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt. Sollten die Geschäfte gut gelaufen sein, ist natürlich eine Wiederwahl möglich und wahrscheinlich.

Wie die Wahl der Mitgliedschaften im Detail funktioniert steht im Aktiengesetz. Demzufolge dürfen Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat vertreten sein. Wenn das Grundkapital der Aktiengesellschaft über 3 Millionen Euro ansteigt muss der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Wenn sich der Vorstand aus mehreren Personen zusammen setzt, müssen Entscheidungen auch gemeinsam getroffen werden.

Wird gegen diese Regelung verstoßen kann es zu einer Schadenersatzklage von Dritten kommen. Für die Bezahlung der Vorstände gibt es mehrere Möglichkeiten. Es gibt die Möglichkeit an einer Beteiligung am Gewinn (meist ein Prozentsatz) oder aus einem im Voraus festgelegten Betrag. Es wäre auch möglich erst nach dem Erreichen einer vereinbarten Leistung oder eines bestimmten Zieles Entgelt zu zahlen. Der Vorstand hat weiters die Pflicht eine Hauptversammlung mit den Aktionären einzuberufen und den Jahresabschluss prüfen zu lassen.