Viehgeld

Unter Viehgeld versteht man im eigentlichen Sinne die Abgabe eines Geldbetrages an den Staat. Hierbei wurde de jeweilige Anzahl der Tiere für die Berechnungsgrundlage des Viehgeldes zugrunde gelegt. Früher wurde das Viehgeld auch als „Klauensteuer“ bezeichnet. Eine Besonderheit für die Berechnung der Klauensteuer bestand darin, dass die sogenannten Zugtier, also jegliche Arten von Lasttieren, nicht in diese Besteuerungsform fielen.
Daher hat sich der damalige Gesetzgeber eine eigene Besteuerung vorbehalten. Diese Viehgelder wurden oftmals extra unter den Bezeichnungen „Pferdesteuer“, „Quickgeld“, oder „Zugtiergeld“ erhoben.

Im Jahr 1302 wurde die erste Steuer durch den Herzog von Bayern bewilligt. Es handelte sich dabei auch um eine Art als Naturgeld in Form einer Übertragung von bestimmten Vermögenswerten. Geschichtlich betrachtet kann man auch eine Ableitung zur altitalienischen Währung finden, denn hier fand es schon seine Erwähnung in Verbindung mit dem Wort „pecus“, was soviel wie „Kleinvieh“ in Verbindung mit Geld bedeutet.