Verzugsschaden

Unter einem Verzugsschaden versteht man den Schaden der für den Gläubiger entsteht wenn ein Schuldner trotz Mahnung nach Zeitablauf nicht bezahlt hat.
Im Kreditbereich wird beim Schuldnerverzug besonders der Zinsschaden geltend gemacht, der mindestens 5 Prozentpunkte über dem Basiszins liegt. Die Haftung des Schuldners wird bei Verzug zusätzlich verschärft.
Um nicht in einen Verzugsschaden zu kommen ist es daher sinnvoll die Fristen genau einzuhalten und sich vor der Aufnahme eines Kredits oder dem Güterkauf deren Finanzierung zu bedenken.