Verrechnungsscheck

Was ist ein Verrechnungsscheck? Ein Verrechnungsscheck darf – im Gegensatz zu einem Barscheck – nicht in Bar eingelöst werden. Dazu dient der auf der Vorderseite des Checks entweder schon vorgefertigte oder handschriftlich angebrachte Vermerk „Nur zur Verrechnung“ oder „Nur zur Gutschrift“. Auch ein Doppelstrich kann diese Verwendungsart kennzeichnen.

Ein Verrechnungsscheck ist gesichert, weil die Bank, für die er ausgewiesen ist, die Gutschrift nur auf ein legitimiertes Konto verrechnen, überweisen oder ausgleichen kann. Dies hat den Sinn, dass der Inhaber, auf den ein solcher Scheck ausgeschrieben wird, der Bank schon bekannt sein muss. Er muss ein gültiges Konto aufweisen. Damit ist der Verrechnungsscheck vor Missbrauch besser geschützt als ein Barscheck, bei dem die Identität des Empfängers nicht gewährleistet ist.

Der Verrechnungsscheck wird auch als V-Scheck bezeichnet. Eine unrechtmäßige Einlösung eines Verrechnungs- oder V-Schecks ist nicht sinnvoll, da man das Konto, auf den die Gutschrift gewiesen wird, und damit auch die Identität des Kontoinhabers, leicht ausmachen kann. Der Verrechnungsscheck wird daher als sicherer Zahlungsverkehr für Verrechnungen angesehen.