Umschuldung

Darlehensnehmer versuchen bei sinkenden Zinsen, durch die Aufnahme eines preiswerteren Kredites ihren laufenden umzuschulden. Dies lohnt sich aber nur bei einer Restlaufzeit von ein bis zwei Jahren. Durch den entstehenden Zinsschaden, kann der bisherige Kreditgeber eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Zudem fallen wieder Notar- und Amtsgerichtsgebühren an.