Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt und ist häufig wegen Veränderungen und meist Erhöhungen im Gespräch.

In den meisten Fällen beträgt die Umsatzsteuer 19 % vom Nettoentgelt. Für einige Güter gibt es reduzierte Steuersätze, zum Beispiel für Lebensmittel und Bücher. Bei speziellen Leistungen und Lieferungen gelten eigene Regeln.
So ist zum Beispiel bei Lieferungen ins Ausland oder bei Bauleistungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies liegt daran da diese Umsätze entweder befreit sind, oder die Steuerschuld vom Leistungsempfänger zu bezahlen ist. Bei jährlichen Umsätzen unter 22.000 € (ab 2007 30.000 € in Österreich), so muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden.

In diesem Fall ist es jedoch auch nicht möglich einen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Sollte in einem speziellen Fall der Anteil des Vorsteuerabzugs die Umsatzsteuer übersteigen ist es empfehlenswert einen Antrag auf Regelbesteuerung zu stellen. Dieser Antrag ist dann für die nächsten 5 Jahre verbindlich. Von der Umsatzsteuer kann der Vorsteuerabzug erfolgen. Der Vorsteuerabzug beinhaltet die Umsatzsteuer die an Lieferanten bezahlt wurde. Je nach Höhe des Umsatzes ist es auch möglich eine Vorsteuerpauschalisierung zu beantragen. Diese beträgt dann 1,8 % der Umsätze (netto).

Je nach Umfang ihrer Steuererklärung ist es sinnvoll sich bei der Berechnung der Umsatzsteuer von einem Steuerberater helfen zu lassen um keine Fehler zu begehen.