Termingeschäft

Termingeschäfte sind Geschäfte, bei denen nicht sofort, sondern erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt geliefert und gezahlt wird, aber das Geschäft jetzt vereinbart wird. Von einem Termingeschäft wird in der Regel gesprochen, wenn erst nach mehr als zwei Tagen die Abwicklung stattfindet. Einzelheiten werden vorher in einem Vertrag festgelegt und Termingeschäfte gelten als sehr riskante Geldanlagen, da man schwer abschätzen kann wie sich die Anlage in der Zukunft entwickeln wird.

Im Falle des Erfolges lassen sich aber sehr große Gewinnspannen erzielen. Weiters wird bei Termingeschäften zwischen bedingten und unbedingten unterschieden. Bei den bedingten wird dem Käufer ein Wahlrecht eingeräumt. Er kann zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden ob er das vereinbarte Geschäft auch tatsächlich eingehen oder es lieber verfallen lassen möchte. Eine Liefer- bzw. Abnahmepflicht besteht also lediglich für den Verkäufer. Normalerweise werden solche Termingeschäfte als Option ausgestattet.

Beim unbedingten Termingeschäft hat sowohl der Käufer als auch der Verkäufer keine Wahl, das Geschäft muss unbedingt erfüllt werden daher haben beide Geschäftspartner kein Wahlrecht. Käufer und Verkäufer müssen ihren Liefer- und Abnahme- bzw. Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Üblicherweise findet man unbedingte Termingeschäfte in Form von Futures oder Swaps.

Diese Art der Geschäfte findet häufig an den internationalen Waren- und Wertpapierbörsen statt. Aber telefonisch abgeschlossene Warentermingeschäfte sind verboten, da hier die Gefahr von Betrug beträchtlich ist.

Der Anleger geht solche Geschäfte ein um sich gegen eventuelle Kursrisiken abzusichern, das heißt er spekuliert auf steigende Kurse. Der Investor muss also den niedrigen Kurs bezahlen und kann zu einem höheren Kurs wieder verkaufen. Das Risiko ist, wenn der Kurs nicht steigt sondern fällt, dann macht der Anleger einen Verlust.