Schadenersatzpflicht

Die Schadensersatzpflicht ist der Ausgleich eines eingetretenen Schadens, der jemanden ohne seinen Willen oder sogar gegen seinen Willen entstanden ist. Es spielt keine Rolle ob dieser Schaden durch eine Person oder durch eine Sache verursacht wurde.

Die Schadensersatzpflicht ist im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verankert. Demnach ist zum Ersatz des entstandenen Schadens derjenige verpflichtet, der das Leben, die Gesundheit, das Eigentum, die Freiheit, den Körper oder irgendein anderes Recht eines Anderen verletzt. Dabei wird nicht unterschieden ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist.

Schadensersatzpflicht trifft auch solche Personen, die gegen ein Gesetz verstoßen, das dem Schutz einer anderen Person dient. Wenn ein Verstoß gegen dieses Gesetz ohne Verschulden möglich ist, tritt die Schadensersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Es wird zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen unterschieden. Derjenige, der die Schadensersatzpflicht leisten muss, muss den vorherigen Zustand wieder herstellen, der vor dem Eintreten des Ereignisses geherrscht hat oder bestehen würde. Die Leistung kann auch in Geld erfolgen, dies erfordert jedoch die Zustimmung der geschädigten Person. In bestimmten Fällen ist auch der entgangene Gewinn zu ersetzen.