Rückkaufwert

Bei einem Rückkaufwert handelt es sich um eine Auszahlung, die von Kapitalversicherungen und Unfallversicherungen bei einer außerordentlichen Kündigung an den Versicherungsnehmer geleistet wird. Es ist jedoch vorgegeben, dass der Versicherungsnehmer mindestens drei Jahre lang Versicherungsbeiträge in seine Versicherung eingezahlt hat.
Der Rückkaufwert entspricht nicht den eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sondern nur einem meist minimalen Anteil der bei der Versicherungsgesellschaft vereinbarten Versicherungssumme. Dabei wird der Auszahlbetrag abzüglich einer Stornogebühr und Verwaltungsgebühren überwiesen. Wie hoch der Rückkaufwert ist, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.
Auf dem Versicherungsschein kann der Versicherungsnehmer nachlesen, wie hoch der Rückkaufwert ist. In der Regel dauert es rund zwölf Jahre bis eingezahlten Beiträge den Rückkaufwert übersteigen.
Im Gegensatz zu einer Kündigung, die für den Versicherungsnehmer meist einen hohen finanziellen Verlust bedeutet, ist ein Verkauf der Kapitalversicherung heute mittlerweile möglich und profitabler. Beim Verkauf der Kapitalversicherung zahlt der Käufer die Versicherungssumme und übernimmt die monatlichen Beitragszahlungen.
Der Todesfallschutz bleibt auch bei einem Versicherungsverkauf bestehen.