Pferdehaftpflicht

Als Pferdehalter haftet man grundsätzlich für alle durch das Pferd verursachte Schäden. Ohne eine Pferdehaftpflichtversicherung kann sich das unter Umständen auf das gesamte private Vermögen beziehen und die Ansprüche des Geschädigten gelten lebenslang. Mit Abschluss einer Pferdehaftpflicht schützt man sich vor hohen finanziellen Verlusten, ggf. aber auch gegen unberechtigte Ansprüche. Anders als bei einem Hund, den man durch Leinenführung in der Regel unter Kontrolle hat, gibt es bei einem Pferd Situationen, die durch den Reiter kaum oder gar nicht beeinflusst werden können. Wenn ein Pferd bei einem Ausritt durch ein unbekanntes Geräusch oder Ereignis scheut, ausschlägt oder gar durchgeht, hat der Reiter kaum eine Chance, dies zu verhindern. Werden dabei Gegenstände oder im schlimmsten Fall Menschen geschädigt, kann der Schadenersatz ohne Pferdehaftpflicht zum finanziellen Ruin des Pferdehalters führen. Auch das Unterstellen des Pferdes in einer gemieteten Box kann Schadenersatzforderungen vom Stallbesitzer nach sich ziehen, wenn das Pferd dort etwas beschädigt. Häufig kommt es auch zu mittelbaren Schäden. Das heißt, nicht das Pferd selbst hat etwas beschädigt oder zerstört, sondern ein Schadenfall tritt beispielsweise durch das Scheuen des Pferdes ein. Das kann der Fall sein, wenn man etwa neben einer Straße reitet, das Pferd scheut und hochgeht und ein Kraftfahrer dadurch das Steuer verreißt und einen Unfall verursacht. Die Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Formen der Deckung von Schäden an.
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Ein Pferd, das nur auf der Weide oder in der Box steht und grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, benötigt einen anderen Versicherungsschutz als Pferd, mit dem regelmäßig Ausritte unternommen werden. Welche Deckungsart sinnvoll ist, sollte vor Abschluss einer Versicherung genau geklärt werden. Mit einer Pferdehaftpflicht hat der Pferdebesitzer auch den Schutz der Versicherung vor unberechtigten Ansprüchen. Das heißt, dass bei Eintritt und Meldung eines Schadenfalles durch die Gesellschaft nicht nur die Ansprüche des Geschädigten ersetzt werden, sondern es wird auch untersucht, ob sich ein Schadenereignis tatsächlich wie angegeben zugetragen haben kann. Vor allem bei, wie oben beispielhaft angegeben, mittelbaren Schäden kann es passieren, dass ein Pferdehalter haftbar gemacht werden soll, obwohl das Pferd bzw. das Verhalten des Pferdes letztendlich doch nicht der Auslöser war. Ohne Pferdehaftpflicht müsste sich der Pferdebesitzer gegen solche Ansprüche auf privatrechtlichem Wege zur Wehr setzen, was bereits durch Beratungskosten eines Rechtsanwaltes teuer werden kann.
Die Versicherungsgesellschaften hingegen verfügen für solche Fälle über eigene Rechtsabteilungen und durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung sind auch solche Kosten gedeckt. Die Beiträge für die Pferdehaftpflicht richten sich nach den abgedeckten Risiken.
Eine gute Versicherung gegen Personen- und Sachschäden kostet in der Regel maximal 100 Euro pro Jahr. Im Vergleich zu eventuellen Schadenersatzforderungen, die auf den Pferdebesitzer zukommen können, ist dies ein Betrag, den es sich in jedem Fall lohnt, zu investieren.