PangV

Die Bezeichnung PangV bedeutet Preisangabenverordnung und ist ein Verbraucherschutzgesetz, welches vor 22 Jahren verabschiedet worden ist. Diese Verordnung verpflichtet dazu, dass die Preise immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern angegeben werden müssen. Es ist nicht erlaubt Nettopreise anzugeben, Zuwiderhandlung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem wird dabei gegen das “Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb” verstoßen und kann dazu führen, dass eine meist sehr kostenintensive Abmahnung durch einen Wettbewerber erfolgen kann.

Die Preisangabenverordnung verpflichtet auch Banken dazu, ihre Preise transparent in Kreditverträgen, Kreditangeboten und im Geldautomatenraum anzugeben. Bei Privatkunden besteht außerdem die Verpflichtung den Effektivzinssatz anzugeben, damit ein Vergleich von Finanzierungen möglich ist. Die Angabe des Effektivzinssatzes ermöglicht es dem Privatkunden, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen, um den günstigsten Kredit zu erhalten. In der Preisangabenverordnung bezüglich der Angabe des Effektivzinssatzes sind dort keine gesonderten Gebühren, Bereitstellungszinsen, Kontoführungskosten oder Grundbucheintragungen enthalten. Die Berechnung des Effektivzinssatzes erfolgt anschließend durch ein komplexes mathematisches Verfahren.