Pächter
Der Pächter ist eine Person, die zum Beispiel ein Restaurant von einem Verpächter zur Miete überlassen wird. Dies nennt man Pacht. Dabei wird zwischen dem Verpächter und Pächter ein entsprechender Pachtvertrag geschlossen. Dieser Vertrag sichert dem Pächter zu, dass er das Pachtgut nutzen und die daraus erzielten Einnahmen vollständig behalten darf. In der Vergangenheit teilten sich der Pächter und Verpächter die Einnahmen jeweils zur Hälfte, wofür dann eine Halbpacht vereinbart wurde. Monatlich erhält der Verpächter seinen im Pachtvertrag zugesicherten Pachtzins. Bei dem Pachtvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches erst beendet wird, wenn eine Vertragskündigung von einer der beiden Vertragsparteien erfolgt. Die Pachtverträge sind in der Gastronomie und der Landwirtschaft besonders stark verbreitet.
Nach Abschluss eines solchen Vertrags hat der Pächter das Recht die Einrichtung und vorhandenen Gegenstände des Pachtgutes zu nutzen. Sollte der Vertrag gekündigt werden, dann muss der Pächter die genutzte Einrichtung und die Gegenständige dem Verpächter wieder zurückgeben. Bei einem Pachtvertrag gelten die gleichen Regeln wie beim normalen Mietvertrag, also der Pächter kann seinen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.