Millionenkredit

Ein Millionenkredit ist per rechtlicher Definition bzw. laut deutschem Gesetzt dann zustande gekommen, wenn ein Kreditbetrag in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro an einen Kreditnehmer bezahlt oder zur Verfügung gestellt wird.
Als Schutz für die Kreditgeber und Banken muss ein Kredit dieser Höhe vierteljährlich bei der Bundesbank gemeldet werden. Dies geschieht um die Verschuldung bei allen Banken in Deutschland abzufragen. Diese Statistik ist als Evidenzstatistik bekannt und wird durch die Evidenzzentrale verwaltet.