Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer, oder im steuerrechtlichen Gebrauch Umsatzsteuer, ist genau genommen eine indirekte Verbrauchssteuer. Nach der Einstufung in der Steuergesetzgebung gilt sie als Verkehrssteuer. In Deutschland berechnet sich derzeit die Mehrwertsteuer zu einem Satz von 19 % auf den übergroßen Teil der Warengüter.
Bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie beispielsweise Bücher und seit 2010 Leistungen des Hotelgewerbes, werden mit einem geringeren MwSt von 7 % belegt. Damit liegt Deutschland ungefähr im Mittel der Länder der EU, wo es Schwankungen von Erhebungen der Umsatzsteuer von 15 bis 25 % in den einzelnen Ländern gibt. Während ein Warenproduzent und Warenhändler diese Steuer zwar auch berechnen, jedoch steuerlich wieder für eine Rückzahlung geltend machen kann, zahlt der Endverbraucher die MwSt direkt auf jedes Produkt, das er im Handel erwirbt.
Unternehmen zahlen allerdings ebenfalls eine Umsatzsteuer, die sich jedoch nach dem Maßstab ihrer Gewinne berechnet. Gerade die Einnahmen aus der MwSt Erhebung auf Gebrauchsgüter beim Endverbraucher sind letztlich abhängig vom Konsum. Sinkt der Warenverbrauch infolge geringerer Kaufkraft, vermindern sich auch die Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die über den Endverbraucher ins Steueraufkommen fließt.
Beim kommerziellen Verkauf einer Ware oder dem Erbringen einer kommerziellen Dienstleistung ist der Händler oder der Dienstleister, verpflichtet die Mehrwertsteuer über den Warenpreis, Dienstleistungspreis, zu erheben. Er hat sie entsprechend nachzuweisen und abzuführen.
Der Anteil der MwSt muss auf gewerblichen Rechnungen eigens vermerkt werden. Ausgenommen von der Erhebung der MwSt sind Privatverkäufer, die nicht regelmäßig mit Waren handeln oder Dienstleistungen erbringen. MwSt wird beispielsweise nicht erhoben, wenn Herr Y seinen gebrauchten Esstisch an Herrn X verkauft. Kauft er jedoch Esstische zum Weiterverkauf regelmäßig auf oder stellt solche zum Verkauf her, so muss er das Gewerbe anmelden und bei jedem Verkauf 19 % MwSt erheben, ausweisen und abführen.
Da die MwSt jede Handelware betrifft, ist sie eine der wichtigsten steuerlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt, die Länder und die Gemeinden. Der Anteil der Umsatzsteuer an den gesamten Steuereinnahmen in Deutschland liegt durchschnittlich bei 30 %. Ein bestimmter Satz dieser Einnahmen ist Bestandteil der so genannten Eigenmittel der EU. In allen Einzelheiten wird die Erhebung der Umsatzsteuer in einer Reihe von Einzelartikeln des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland geregelt.