Lebensversicherung

Unter einer sogenannten Lebensversicherung versteht man eine Versicherung, die das Langlebigkeits,- oder Todesfallrisiko finanziell absichert. Die innerhalb des Vertrages enthaltene Versicherungsleistung, wird hierbei an den Versicherungsnehmer oder einem Bezugsberechtigen ausbezahlt.

Dabei unterscheiden sich zwei Versicherungsfälle, das ist einmal die Todesfallversicherung, bei der die Auszahlung an einen berechtigten Hinterbliebenen erfolgt, oder die Erlebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer das Ende der Versicherungslaufzeit erlebt. Da das Risiko, das zu versichern ist, direkt der Person zugeschrieben wird, zählt diese Versicherung auch zu den Personenversicherungen.

Neben dem Todesfall oder dem Erleben des Versicherungsendzeitpunktes, können auch weitere Versicherungsfälle, die Gefahren für das Leben eines Menschen bedeuten, vertraglich verfasst sein. Dazu zählen zum Beispiel der Beginn einer schweren Krankheit oder die Berufsunfähigkeit.

Innerhalb der Lebensversicherung lässt sich diese in verschiedene Formen und Kriterien unterteilen. Sie wird nach Versicherungsfall, Kapitalbildung, nach Art der Leistung und der Bestimmung eingeteilt. Die Todesfall,- Erlebens,- und Berufsunfähigkeitsversicherung findet man in der Sparte Versicherungsfall, während die kapitalbildende Versicherung und die Risikolebensversicherung zur Form der Kapitalbildung zählen.

Die Kapitallebensversicherung kombiniert eine kapitalbildende Geldanlage mit der Risikolebensversicherung und deckt nicht nur das Todesfallrisiko ab, sondern bedeutet auch eine Ansparung eines Kapitals. Beispiel einer Kapitallebensversicherung ist zum Beispiel die Rentenversicherung. Im Gegensatz dazu wird in der reinen Risikolebensversicherung lediglich das Todesfallrisiko versichert und es findet keine oder eine, nur kurz andauernde, Kapitalbildung statt.

Wegen der verschiedenen Grundformen, die man auch kombinieren kann, ergibt sich daraus ein oft komplizierter Vertrag und man sollte diesbezüglich genauest aufgeklärt werden. Besonders zu beachten sind außerdem die extrem langen Laufzeiten einer Lebensversicherung, die meist über Jahrzehnte gehen. Des Weiteren sind die zu leistenden Zahlungen für den Versicherungsnehmers bindend, egal wie sich seine wirtschaftliche Situation und die zu erwartende Lebensdauer im Laufe der Zeit entwickeln.

Um dies auch zu gewährleisten, wird anhand von strengen Regeln sicher gestellt, dass der Versicherungsnehmer stets in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nach zu kommen. Auf Grund dessen werden die Beiträge mit Vorsicht und Sorgfalt genau kalkuliert und berechnet.

Der Versicherungsgeber hat bei Zahlungsausfall das Recht die Beiträge einzuklagen, es steht ihm allerdings frei, dem Versicherungsnehmer in finanzieller Not eine Stundung zu gewähren. Die Allianz, Debeka, AachenMünchener, R+V und Hamburg Mannheimer zählen zu den bekanntesten Lebensversicherern in Deutschland.

Weitere Begriffe aus dem Bereich der Krankenversicherung und der Versicherung gibt es im PKV Lexikon von Udo Langkau.