Kontoeröffnung

Um am Geldverkehr teilnehmen zu können ist ein Girokonto erforderlich. Heute gibt es eine Vielzahl von Banken, die mit unterschiedlichen Angeboten werben. Es gibt folgende Arten von Girokonten: Jugendkonto, Guthabenkonto, Girokonto. Ein Jugendkonto können Kinder ab 7 Jahren besitzen, zur Eröffnung ist die Unterschrift der Eltern erforderlich. Kinder können nur im Guthabenrahmen Verfügungen tätigen.

Ein Guthabenkonto wird für Menschen eröffnet, die über eine negative Schufa oder keine Bonität verfügen. Ein Girokonto ist für die Menschen ab 18 gedacht die über regelmäßiges Einkommen verfügen. Dabei ist es egal ob es sich um Arbeitslohn oder Sozialleistungen handelt. Zur Konteneröffnung ist das persönliche Erscheinen in der Bank oder Sparkasse in der man das Konto eröffnen will erforderlich.

Die Meisten Banken machen dazu einen Termin mit dem Kunden aus. Zur Kontoeröffnung ist die Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Der Bankangestellte fragt nach allen Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum, vergleicht dann diese Angaben mit den Eintragungen im Personalausweis. Er trägt diese Daten in ein Formular ein. Er wird den Kunden meist noch Fragen ob er am Online Banking teilnehmen möchte, wenn dieser dies wünscht füllt er ebenfalls einen entsprechenden Antrag aus.

Die Daten des Kunden werden nun an die Schufa übermittelt und es wird geprüft, ob gegen den Kunden irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen laufen. Sollte dies der Fall sein kann die Bank den Kunden ablehnen, gewisse Banken und Sparkassen in Deutschland sind allerdings verpflichtet auch diese Kunden auf zu nehmen. Der Mensch benötigt ein Konto, da alle Geldleistungen heute im Bargeldlosenzahlungsverkehr abgewickelt werden. Zur Konteneröffnung sollte man sich informieren, wie hoch die Zinssätze sind, falls es einmal zu einer kurzfristigen Überziehung des Kontos kommt. Auf diesen sogenannten Dispositionskredit sollte man nur im äußersten Notfall zurückgreifen und ihn nur für kurzfristige Überbrückungen nutzen.