Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen kombinieren zwei Produkte miteinander, die Vermögensbildung und eine Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall. Der Versicherte schließt dabei mit einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag ab, der ihn zur Zahlung regelmäßiger Prämien über einen relativ langen Zeitraum verpflichtet.

Im Gegenzug garantiert ihm die Versicherungsgesellschaft auf der einen Seite die Auszahlung der gesamten vereinbarten Versicherngssumme an die Hinterbliebenen im Todefall, auf der anderen Seite erhält der Versicherte bei Vertragsende den vorher vereinbarten Versicherungsbetrag plus der erzielten Verzinsung und der Überschussbeteiligung.

Die regelmäßigen Prämienzahlungen werden somit zu einem Teil für den Risikoanteil und die Sparrate verwendet, zum anderen müssen aus den Beitragszahlungen auch die Verwaltungskosten der Versicherung gedeckt werden. Dabei wird häufig die Intransparenz bei den Verwaltungskosten und dem Risikoanteil beklagt, da diese Beträge nicht mehr für die Kapitalanlage zur Verfügung stehen und auch keine Verzinsung während der Laufzeit erfahren. Vorteilhaft bei der Kapitallebensversicherung ist die garantierte Mindestverzinsung, die jedoch meist auch nur wenige Basispunkte über der Verzinsung eines Sparbuchs liegt.

Als weiteres Plus von Kapitallebensversicherungen werden die versicherungsrechtlichen Regelungen genannt, denen die Versicherungsgesellschaften unterliegen und die für den Versicherten zusätzliche Sicherheit bieten sollen. Jedoch können auch diese Regelungen das Risiko vor einer sinkenden Verzinsung bedingt reduzieren, da die Versicherungsgesellschaften den Risiken der Kapitalmärkte ausgesetzt sind.

Nachteilig für den Versicherten ist die lange Laufzeit des Versicherungsvertrages, der in den ersten Jahren ohne Verluste kaum aufgelöst werden kann. Versicherungsgesellschaften sichern sich meist durch hohe Abschluss- und Vertragskosten ab, die sich erst nach vielen Jahren amortisieren und zu einer Unflexibilität für den Versicherten führen. Zudem muss sich der Versicherte im Klaren sein, ob er eine Kombination aus Todesfallversicherung und Vermögensbildung überhaupt benötigt oder ob eine Trennung beider Produkte gegebenenfalls nicht vorteilhafter wäre und mehr Flexibiltät bieten würde.