Grundschuldbestellung

Mit der Grundschuldbestellung gibt der Grundstückseigentümer die Einwilligung, sein Haus oder Grundstück mit einer Grundschuld zu belasten, zum Beispiel für die Absicherung eines Darlehens. Dies erfolgt in Form einer notariell beglaubigten Urkunde. Mit der Zustimmung ist gleichzeitig ein Antrag verbunden, indem veranlasst wird die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Der Eintrag erfolgt im Grundbuchamt des Amtsgerichtes.

In dem Grundbuch werden nicht nur alle Hypotheken eingetragen, sondern auch der Kredit, der benötigt wird für den Kauf oder Bau des jeweiligen Objektes. Die Formulare, die für einen Kaufvertrag erforderlich sind, erhält der Kunde von seiner Vertragsbank.
Da nur der Eigentümer eines Grundstückes eine Eintragung im Grundbuch vornehmen lassen kann, ist die Grundschuldbestellung für den Schuldner eine Sicherheit.

Die Grundschuldbestellung ist notwendig, damit der Kreditnehmer nicht die Möglichkeit erhält sein Grundstück für mehrere Kredite als Sicherheit zu verwenden und es somit höher belastet wäre, als der eigentliche Wert ist.
Die Auswahl des Notars bestimmt der Käufer selbst.

Im Verlauf einer Grundschuldbestellung ist zu beachten die Grundschuld nicht verzinslich zu bestellen, da sonst der Grundstückseigentümer mit wesentlich mehr haftet, als mit der eingetragenen Summe. Über Standardformulare wird oft die Haftung auf die Zinsen erweitert und überdies auf eine persönliche Haftung (dem Privatvermögen).
Die Grundschuldbestellung ist die gebräuchlichste Form des Grundpfandrechts und hat die Hypothek überwiegend abgelöst.