Firma und Firmengrundsätze

Eine Firma eines Unternehmens ist nichts weiter als der Name.
Der Name, also die Firma, muss die Firmengrundsätze erfüllen, um rechtswirksam werden zu können. Dazu gehört, dass Firmenwahrheit und Firmenklarheit besteht, was bedeutet, dass die Firma Dritte nicht in die Irre führen und täuschen darf, indem man z.B. international an die Firma ranhängt, obwohl diese gar nicht international tätig ist. Ein weiterer Aspekt ist die Firmenausschließlichkeit, was bedeutet, das die Firma nur ein mal im Amtsbezirk vorhanden sein darf, um Verwechslungen von mehreren Unternehmungen zu vermeiden. Außerdem ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, sein Unternehmen in das Handelsregister einzutragen, damit sich jedermann über das Unternehmen informieren kann (Firmenöffentlichkeit). Zum Schluss darf bei einem Inhaberwechsel weiter die gleiche Firma bestehen bleiben, auch wenn diese anschließend nicht der Firmenwahrheit/Firmenklarheit entsprechen sollte (Firmenbeständigkeit)