Effektivzins

Der Kreditnehmer muss Zinsen für Schulden bezahlen, di er schon getilgt hat, da die Geldinstitute die Restschuld nicht sofort mindern, sondern monatlich, quartalsmäßig oder sogar nur jährlich. Diesen Effektivzins muss die Bank bei einem neuen Vertrag oder einer Verlängerung angeben. Er setzt sich aus den Zinsen im Jahr und der Bearbeitungsgebühr zusammen.

Formel: Zinssatz pro Monat x Vertragslaufzeit in Monaten + Bearbeitungsgebühr in % x 12 : Vertragslaufzeit in Monaten + 1