Beschränkt-Geschäftsfähig

Von 7 bis zum einschl. 17 Lebensjahr ist man beschränkt Geschäftsfähig und nicht in der Lage eigene Verträge ohne die Erlaubnis der gez. Vertreter abzuschließen. Sollte dies doch geschehen sind diese Verträge schwebend unwirksam, bis die gez. Vertreter ihre Einwilligung abgeben.
Ausnahmen: Kann der beschränkt Geschäftsfähige die Leistung mit seinen momentan zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlen (z.B. vom eigenen Taschengeld) ist der der Vertrag gültig.