Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag wird von einer Bausparkasse angeboten und dient zum ansparen eines Kapitals. Vor allen Dingen zur Finanzierung von Immobilien wird oft der Bausparvertrag als kapitalbildende Geldanlage gewählt. Hierbei unterscheidet er sich in drei Phasen, das sind das Sparen, die Zuteilung und das Darlehen. Für die zweite Phase der Zuteilung ist es notwendig, das Mindestguthaben in der ersten Phase des Sparens anzusammeln.

Dabei kann der Bausparer selbst wählen, ob er die Einzahlungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich tätigen möchte. Ist das Mindestguthaben erstmal erreicht, kann sich der Bausparer den fehlenden Teil, der sich bis zum Ende des Bausparvertrages ergibt, in Form eines Bauspardarlehen auszahlen lassen und verfügt so über die gesamte Bausparsumme. In der Zuteilungsphase gelten neben dem Mindestguthaben allerdings auch gewisse andere Zuteilungsrichtlinien. Dazu gehören die vertraglich festgesetzte die Mindestlaufzeit und die Mindestbewertungszahl, die für die Genehmigung einer Zuteilung erreicht werden muss.

Allerdings bieten einige Bausparkassen auch eine Zwischenfinanzierung oder ein Vorausdarlehen an, wenn die Voraussetzungen für die Zuteilung noch nicht erreicht wurden. In der dritten und letzten Phase eines Bausparvertrages erfolgt dann die Tilgung des Bauspardarlehens. Dieses kann je nach dem zur Gänze oder in Teilen zurück gezahlt werden.

Während in Deutschland Bausparverträge in erster Linie zum Erwerb, zur Errichtung oder zur Sanierung von Eigenheimen, zum Erwerb von Bauland oder einfach als Geldanlage genutzt werden, findet man in Österreich eine flexiblere Gestaltung der Bausparverträge und kann sich damit auch diverse Fortbildungsmaßnahmen finanzieren. Innerhalb eines Bausparvertrages gibt es zudem bestimmte Fördermöglichkeiten.

Das sind einmal die Arbeitnehmersparzulage, einer staatlichen Förderung von neun Prozent beziehungsweise maximal 470€, die pro Person und Jahr auf die einbezahlten Beträge gewährt werden. Andererseits findet man als weitere staatliche Förderung die Wohnungsbauprämie, die in erster Linie den privaten Wohnungsbau unterstützt und kann nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung beantragt werden.

Hierbei beträgt die höchst mögliche Förderung 512€ pro Person und Jahr. Zu den Vorteilen eines Bausparvertrages zählen aber nicht nur bestimmte Förderungen, sondern auch niedrige Zinssätze und die Möglichkeit Sondertilgungen, zum schnelleren Abbau der Schulden, zu leisten. Wer einen Bausparvertrag abschließen möchte, sollte auf jeden Fall einen Vergleich durchführen, um sich das nach seinen Ansprüchen beste Angebot raus zu suchen.