Bankeinlage

Der Terminus Bankeinlage steht für Guthaben auf Bankkonten, wie beispielsweise Sparkonto oder Termingeldkonten. Sie stellt die populärste Anlageart dar, was auf ihre Risikoarmut zurückzuführen ist. Außerdem fallen nur sehr geringe bis keine Kosten an.
Man unterscheidet zwischen Sichteinlage, Spareinlage und Termineinlagen sowie dem Anlagehorizont (kurzfristig, mittelfristig, langfristig)

Bei einer Sichteinlage handelt es sich um eine Einlage auf ein Girokonto, welches dem Kontoinhaber die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht. Auf das i.d.R. niedrig verzinste Guthaben kann jederzeit zugegriffen werden. Die Kapitalvermehrung steht hierbei nicht im Vordergrund, ganz im Gegensatz zu Spareinlagen.

Diese sind auf Vermögensansammlung ausgerichtet und dienen somit nicht dem Zahlungsverkehr. Die Spareinlage ist die meist verbreitete Form der Geldanlage in der Bundesrepublik, über das Guthaben muss eine Urkunde bzw. ein Sparbuch ausgestellt werden.

Termineinlagen sind charakterisiert durch eine kurze bzw. zeitlich begrenzte Laufzeit. Sie werden zu einem festen Zinssatz angelegt und bieten hohe Renditen, insbesondere im Vergleich zu Sichteinlagen. Bei dieser Art der Anlage unterscheidet man zwischen Festgeldern und Kündigungsgeldern. Während Festgelder zu einem festen, vorher vereinbarten, Termin zurückgezahlt werden, erfolgt die Rückzahlung von Kündigungsgeldern bei Kündigung, die nach Ablauf einer bestimmten Frist in Kraft tritt. Ein Zugriff auf das Guthaben während des Anlagezeitraums ist nicht möglich. Termineinlagen gelten als Hauptfinanzierungsquelle von Banken.