Aktiengesetz (AktG)
Das deutsche Aktiengesetz (AktG) ist ein Bundesgesetz welches im Handelsrecht verankert ist. Im Aktiengesetz werden alle Rechte und Pflichten einer Aktiengesellschaft sowie deren Aktionäre festgehalten. Von der Gründung einer Aktiengeselltschaft bis ins Details, wie beispielsweise eine Hauptversammlung gestaltet werden muss werden im Aktiengesetz alle Eckpunkte einer Agtiengesellschaft geregelt. Weiters beinhaltet das deutsche Aktiengesetz das Konzernrecht. Zusätzlich zum Aktiengesetz sind Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar.
Die Inhalte sind wie folgt aufgeteilt und können unter HIER eingesehen werden.
1. Allgemeine Vorschriften (§§ 1–22)
2. Gründung der Gesellschaft (§§ 23–53)
3. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 53a–75)
4. Verfassung der Aktiengesellschaft (§§ 76–149)
5. Rechnungslegung und Gewinnverwendung (§§ 150–176) – (§§ 177, 178 sind weggefallen)
6. Satzungsänderung, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179–240)
7. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Überbewertung (§§ 241–261)
8. Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft (§§ 262–277)
9. Kommanditgesellschaft auf Aktien (§§ 278–290)
10. Unternehmensverträge (§§ 291–307)
11. Leistungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen (§§ 308–318)
12. Eingegliederte Gesellschaften (§§ 319–327)
13. Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a–327f)
14. Wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 328)
15. Rechnungslegung im Konzern (inzwischen aufgehoben: §§ 329–393)
16. Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften (§§ 394, 395)
17. Gerichtliche Auflösung (§§ 396–398)
18. Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlussvorschriften (§§ 399–410)