Ad-Hoc Meldung

Wichtige Unternehmensmeldungen müssen in Form eine Ad-hoc Meldung gemäß §15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WphG) veröffentlich werden. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für jene Papiere, die in stärker regulierten Börsensegmenten gehandelt werden.

Die Grundidee hinter diesen Ad-hoc Meldungen ist es, dass man alle Marktteilnehmer und Investoren gleichermaßen informiert. In Deutschland ist die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc Publizität für die Publikation der Ad-hoc Meldungen zuständig. Gebräuchlich sind hierfür auch Begriffe wie Börsenmitteilung oder oder auch Pflichtmitteilung.