Aberdepot

Ein Aberdepot ist ein Wertpapierdepot, bei dem das Eigentum der verwahrten Wertpapiere an das verwahrende Institut übergeht. Der Kunde verzichtet auf sein Eigentumsrecht und behält lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Herausgabe* der Wertpapiere. Während der Kunde im Normalfall durch sein Verfügungsrecht die Herausgabe der Wertpapiere verlangen kann, und somit auch uneingeschränkt handeln kann, ergibt sich im Konkursfall des verwahrenden Instituts ein bedeutender Unterschied zu einem konventionellen Depot.

Der Kunde hat beim Aberdepot im Konkursfall des verwahrenden Instituts keinen direkten Anspruch auf seine Wertpapiere. Diese befinden sich im Eigentum des verwahrenden Instituts und werden der Konkursmasse zugerechnet. Aus der Konkursmasse werden die Ansprüche aller Schuldner so weit es die Konkursmasse zulässt bedient. Es ist also nicht sichergestellt, dass der Kunde seine Wertpapiere bzw. deren Gegenwert zurückerhält.

Beim klassischen Depot bleibt der Kunde uneingeschränkter Eigentümer der Wertpapiere und im Konkursfall des verwahrenden Instituts werden die Wertpapiere nicht der Konkursmasse zugerechnet. Früher wurde das Aberdepot auch als Stückekonto bezeichnet.

* Die Depotbedingungen legen die genauen Rechte fest.