Zwangswährung

Als Zwangswährung wird jene Währung bezeichnet, die vom jeweiligen Staat vorgeschrieben wird. Jeder Staat hat eine eigene bestimmte Währung. Beispielsweise werden in der Europäischen Union Güter, Produkte oder Dienstleistungen mit dem Euro bezahlt, in den Vereinigten Staaten wird dagegen mit US-Dollar bezahlt und in Japan zum Beispiel mit dem Yen, also in er jeweiligen Landeswährung.

Seit dem Jahr 2003 besteht der Vertrag über die Europäische Union (EU), mit dem sämtliche Mitgliedsstaaten der EU gezwungen wurden, die Währung „Euro“ einzuführen. Da die einzelnen Mitgliedsstaaten bis 2000 bzw. 2001 ihre jeweilige Zwangswährung behielten wurde in diesen Jahren die neue einheitliche Zwangswährung, und zwar der Euro eingeführt. Eine gewisse Zeit galt neben dem Euro die jeweilige Landeswährung (zB. Deutschland – die deutsche Mark, Österreich – der Schilling), also konnte mit beiden Währung Transaktionen durchgeführt werden. Seit 1. Jänner 2002 ist nur mehr die Zwangswährung – der Euro – in den Mitgliedsstaaten als Zahlungsmittel zugelassen.

Durch diese einheitliche Währung ist es nicht mehr notwendig bei Reisen in andere EU-Mitgliedsländer in die jeweilige Zwangswährung zu wechseln. Da beispielsweise die Vereinigten Staaten nicht zur Europäischen Union gehören muss man sehr wohl in die dortige Zwangswährung, dem Dollar, wechseln.