Wertermittlung

Ein vereidigter Bausachverständiger muss bei der Schätzung des Wertes einer Immobilie den Verkehrswert ermitteln. Er stellt in einem Beleihungswertgutachten den Beleihungswert des Objektes fest. Diese Ermittlung des Wertes macht ca. 0,25 Prozent der Darlehenssumme aus.