Warenkreditversicherung

Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung oder Forderungsausfallversicherung bezeichnet eine Kreditversicherung, die den Versicherungsnehmer gegen Ausfälle von Forderungen und die daraus entstehenden Schäden schützen soll. Die Warenkreditversicherung ist ausschließlich für Unternehmen gedacht die damit rechnen müssen, dass deren private oder geschäftliche Kunden in Insolvenz gehen und ihre offenen Forderungen nicht mehr bezahlen können. Durch die Forderungsausfälle kommt es nicht selten zu Liquiditätsproblemen. Die Raten der aufgenommenen Kredite können nicht mehr zurückgezahlt werden und eigene unternehmerische Investitionen sind nicht mehr möglich. Der Ausfall von Forderungen durch die sprichwörtliche schlechte Zahlungsmoral, bedeutet für viele Unternehmen das Aus. Um sich vor den genannten Folgen zu schützen, wurde die Warenkreditversicherung eingeführt. Der Versicherungsschutz beinhaltet oft den Ausfall von Forderungen, die sich aus Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen ergeben. Die Warenkreditversicherung greift dann, wenn private oder geschäftliche Kunden des Unternehmens mit Zahlungen in Verzug geraten sind oder sogar zahlungsunfähig geworden sind. Durch die Forderungsausfallversicherung soll verhindert werden, dass die betroffenen Unternehmen selbst in Bonitätsprobleme geraten und zum Ausgleich einen Kredit aufnehmen müssen, aus dem zusätzliche Finanzierungskosten entstehen. Zu beachten ist allerdings, dass bei der Warenkreditversicherung ein Anspruch auf Versicherungsschutz oft erst dann entsteht, wenn nach Rechnungsstellung eine Frist von ein bis zwei Monaten vergangen ist. Die Frist ist notwendig damit ein Tatbestand des Nichtzahlens rechtskräftig vorliegt. Mit der Warenkreditversicherung lassen sich die eigenen Risiken durch Insolvenzen von Geschäftspartnern senken. Nicht selten hat eine Insolvenz einen so genannten Domino Effekt, bei dem Lieferanten und Dienstleister selbst finanzielle Schäden erleiden.