Vorsorgevollmacht

Unter einer Vorsorgevollmacht ist das Recht zu verstehen, in Notfällen alle oder bestimmte Aufgaben für die Person zu erledigen, die die Vorsorgevollmacht ausgestellt hat.
Eine Beurkundung durch einen Notar ist hierbei sinnvoll, der Rechtscharakter der Vorsorgevollmacht entspricht einer Willenserklärung. Für die Ausstellung dieser Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit und der freie Willen Voraussetzung.