Verzinsung
Die Verzinsung ist eine Vergütung oder auch Bezahlung auf geliehenes Geld. Die Zinsrechnung beschreibt daher ein mathematisches Verfahren zur Berechnung von Zinsen, die als Entgelt auf geliehene Geldbeträge erhoben werden. Der Zinssatz wird in Prozent ausgedrückt, und in der Regel handelt es sich um jährliche Zinssätze (per anno). Die Höhe der Verzinsung orientiert sich an der aktuellen Marktsituation, das heißt nach den gegenwärtigen Gegebenheiten auf dem Geld- oder Kapitalmarkt. Weiters ist die Verzinsung von der Anlageform beziehungsweise von der Geldleihe, dem Betrag und von der Laufzeit abhängig.
Verzinsungen findet man unter Anderem in folgenden Finanzberechen: Spareinlagen (Kunde leiht der Bank Geld), Anleihen (Kunde leiht dem Emittenten (ausgebendes Institut) Geld), Kreditwesen (Bank leiht dem Kunden Geld)
Es gibt einerseits die „Einfache Verzinsung“, bei der die anfallenden und nicht ausgezahlten Zinsen sowie der zu erzinsende Geldbetrag (Kredit, Darlehen oder Spareinlage) nicht aufaddiert werden. Auf der anderen Seite gibt es noch die „Zinseszinsrechnung“, die nicht ausgezahlte Zinsen zum Grundbetrag aufaddiert. Die Einfache Zinsrechnung ist nur ei privaten Geschäften ohne Beteiligung von Finanzunternehmen wichtig, da in diesem Fall nach §248, 289 BGB Zinseszinsgeschäfte untersagt sind. Banken und andere Finanzunternehmen verzinsen mit Zinseszinsen, was bei der Berechnung von wesentlicher Bedeutung ist.
Weiters kann von Verzinsungsperioden gesprochen werden. Es gibt die jährliche (einmalige Verzinsung) und die unterjährige Verzinsung (mehrmalige Verzinsung), sowie dem Sonderfall der stetigen Verzinsung. Meistens kommt jedoch die jährliche Verzinsung zur Anwendung, wobei das Kapital meist am Jahresende verzinst wird. Wird innerhalb einer Zinsperiode auf ein Sparkonto eingezahlt oder ein Betrag abgehoben, so wird von der Bank die gemischte Verzinsung herangezogen. Diese Art der Verzinsung kommt deshalb auch bei allen Anlagen mit einer Laufzeit, die nicht einem Vielfachen der Zinsperiode entspricht (zum Beispiel 3,5 Jahre bei jährlicher Verzinsung), zur Anwendung.
Während die Zinsrechnung im Allgemeinen von einem einmalig eingezahlten, beziehungsweise geliehenen Betrag ausgeht (Anfangskapital) beschäftigt sich das Teilgebiet der Rentenrechnung mit regelmäßigen Ein- und Auszahlungen. Für die Berechnungen über die Tilgung von Krediten existiert die Tilgungsrechnung.